Etliche Staaten sehen wegen der aktuellen Krise das Gas-Fracking als Alternative zu russischem Erdgas. In Deutschland fehlt bisher eine klare gesetzliche Regelung hierzu. Die soll nun zügig kommen.
Etliche Staaten sehen wegen der aktuellen Krise das Gas-Fracking als Alternative zu russischem Erdgas. In Deutschland fehlt bisher eine klare gesetzliche Regelung hierzu. Die soll nun zügig kommen.
Berlin - Die Bundesregierung plant noch vor der Sommerpause gesetzliche Regelungen für das umstrittene Gas-Fracking. Das geht aus einem Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Gesine Lötzsch (Linke), hervor, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Demnach soll es strenge Auflagen für die unkonventionelle Gasförderung geben: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten, was 14 Prozent der Fläche in Deutschland ausschließen würde. Die Grünen und Umweltschützer fordern wegen möglicher Risiken ein Verbot.
„Weitergehende Anforderungen an das Fracking-Genehmigungsverfahren werden noch intern geprüft“, sagte Gabriel. Bislang gibt es keine klare gesetzliche Regelung für die unkonventionelle Gasförderung.
Bei der Technologie wird Gestein in 1000 bis 5000 Metern Tiefe unter Einsatz eines flüssigen Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen. Dank moderner Technik, bei der erst nach unten gebohrt wird und dann Querbohrungen stattfinden, kann das Gas aus den tiefen Schichten gefördert werden. In den USA führte das Verfahren zu einem Boom dieser Förderung. Auch in Deutschland werden etwa in Schiefergestein nennenswerte Vorkommen vermutet.
"Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolut Vorrang"
Wenn eine Verständigung mit Bundestag und Bundesrat erreicht wird, sollen die Änderungen ab 2015 gelten. Geplant ist eine Änderung der Verordnung über Umweltverträglichkeitsprüfungen bei bergbaulichen Vorhaben und eine Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes, für die das Umweltministerium verantwortlich ist.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD hieß es wegen der zahlreichen Widerstände, dass es erst dann eine Fracking-Erlaubnis geben solle, wenn diese ohne Einsatz giftiger und umweltgefährdender Stoffe möglich ist. Ob dies nun geplant ist, geht aus dem Schreiben Gabriels nicht hervor. Auf Nachfrage teilte das Ministerium aber mit: „Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang. Daher wird auch der Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie abgelehnt.“
Die Grünen zogen das in Zweifel. Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Julia Verlinden, betonte am Mittwoch: „Die Fracking-Kritik im Koalitionsvertrag ist nur noch Schall und Rauch.“ Tatsächlich habe Gabriel nun „ein Fracking-Fördergesetz angekündigt - das in Zukunft Fracking auf 86 Prozent der Landesfläche erlauben würde.“
Der SPD-Umweltpolitiker Frank Schwabe warnte, Fracking sei unter den heutigen Bedingungen und beim heutigen Wissensstand in Deutschland nicht verantwortbar. „Es wird den Bundestag keine gesetzliche Regelung passieren, die ein solches Fracking in den nächsten Jahren in kommerzieller Nutzung in Deutschland ermöglicht“, sagte Schwabe.
2013 war ein erster Anlauf der schwarz-gelben Regierung für ein Gesetz gescheitert, unter anderem weil zu große Risiken für das Gebiet um den Bodensee befürchtet wurden. In Bayern und anderen Regionen sorgen sie sich zudem um die Reinheit des Brauwassers.