Die alte Grundschule (Gartenschauhaus) in Bad Herrenalb: Der Gemeinderat beschäftigt sich mit einer möglichen Umnutzung des Gebäudes. Foto: Kugel

Wird die alte Grundschule in Bad Herrenalb zum Rathaus umgebaut? Erste Ideen liegen vor. Eine Kostenberechnung allerdings noch nicht. Jetzt wird der Gemeinderat informiert.

Mehrfach hat die Bad Herrenalber Stadtverwaltung auf den hohen Investitionsstau im Rathausgebäude hingewiesen. Auch die Umsetzung der Barrierefreiheit im Gebäude sei aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Deshalb beschäftigt man sich seit dem Jahr 2020 mit der Umnutzung des Gebäudes der alten Grundschule (Gartenschauhaus) zum Rathaus.

Vorteile und Nachteile Vorteilhaft sind laut Verwaltung folgende Aspekte: Barrierefreiheit kann problemlos umgesetzt werden; das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet und kann mit Zuschüssen saniert beziehungsweise umgebaut werden; es bedarf keiner Zwischenlösung für die Unterbringung der Verwaltung; Gebäude und Klosterbereich werden aufgewertet. Nachteile seien, dass Raumbedarf für die Vereine, Volkshochschule und Stadtseniorenrat entstehe, die im Gebäude untergebracht sind. Hierfür müssten neue Lösungen erarbeitet werden.

Erste Untersuchungen „Bereits in 2021 und anschließend im Jahr 2022 stand die Umnutzung der alten Grundschule zum Rathaus auf dem Investitionsprogramm der Stadt Bad Herrenalb“, teilt die Verwaltung in der Vorlage für die Gemeinderatssitzung im Kurhaus am Mittwoch, 24. Mai, mit. Die ersten Untersuchungen und Überlegungen seien intern in den Jahren 2021 und 2022 vorgenommen und diskutiert worden. Anschließend seien im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) drei Architekturbüros mit der Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen beauftragt worden. Die Stadt als Auftraggeber sei nicht zur Weiterbeauftragung verpflichtet. „Die Beratung und die Formulierung einer eindeutigen und präzisen Aufgabenstellung wurde von externen Architekten unterstützt. Zur Optimierung der Entscheidungsfindung wurde eine Fachjury gebildet“, wird des Weiteren mitgeteilt. Diese bestand aus Vertretern der Stadtverwaltung und externen Architekten.

Drei Entwurfsansätze Die drei Architekturbüros hätten ihre Beiträge nacheinander vorgestellt, danach habe es jeweils Gelegenheit zu Rückfragen gegeben. „Die zeitliche Abfolge wurde alphabetisch nach den Büronamen festgelegt. Insgesamt wird von der Jury die sehr hohe Qualität der drei Beiträge hervorgehoben. Dies gilt sowohl für den Grad der intensiven Durcharbeitung als auch für die gestalterischen und funktionellen Besonderheiten der Arbeiten“, heißt es weiter. Es seien drei sehr unterschiedliche, aber jeweils für sich gültige Entwurfsansätze für die komplexe Aufgabe „Neues Rathaus im Bestand an besonderem Ort“ vorgelegt worden.

Einstimmige Entscheidung Nach Abwägung und Bewertung aller Eigenschaften sei das Gremium zu der einstimmigen Entscheidung gekommen, dass das Büro zwo/elf zur weiteren Bearbeitung dieser Planungsaufgabe dem Gemeinderat der Stadt Bad Herrenalb vorgeschlagen werden solle. Die Einzelheiten würden in der Sitzung präsentiert und erläutert.

Erste Ideen Es wird darauf hingewiesen, dass es kein fertiges Konzept sei. Es handle sich um die ersten Ideen zur Umsetzung. „Es wurde auch noch keine Kostenberechnung vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung weitere Überlegungen zur Gestaltung des Areals ‚Klosterbereich‘ angestellt“, so die Verwaltung. Nach intensiven Gesprächen mit der Hochschule Karlsruhe sei die Idee entstanden, die Untersuchung des Areals und Erarbeitung von Entwicklungsszenarien als Aufgabe der Masterarbeit im Sommer/Herbst an die Studenten zu stellen. Der Umbau der alten Grundschule zum Rathaus solle als Teil des Projektes in die Aufgabe aufgenommen werden, somit könnten sich weitere interessante Aspekte ergeben. In der Sitzung würden diese Lösungsideen dem Gemeinderat vorgestellt. Anschließend werde über die Ideen im Gemeinderat beraten.

Grundsatzbeschluss Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Untersuchung des Klosterareals an die Studenten als Masterarbeit. Sobald die Ergebnisse vorlägen, solle der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zum Umbau des Gebäudes zum Rathaus treffen und die Planungsleistungen und Erstellung einer Kostenberechnung an ein Architekturbüro vergeben. Erst nachdem die Ergebnisse der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorlägen, sei eine endgültige Entscheidung zu treffen.