Der Verbindungsweg von Fischingen nach Mühlheim könnte während des Neubaus der Neckarbrücke zum Schleichweg werden. Das wollen beide Ortschaften verhindern. Foto: Schwind

Durch die Sperrung der Kreisstraße K 5502 im Zuge der Erneuerung der Neckarbrücke zwischen Fischingen und Mühlheim befürchtet der Fischinger Ortschaftsrat ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und das für mehr als ein Jahr.

Sulz-Fischingen - Auf Anfrage des Fischinger Ortsvorstehers Jürgen Huber an das Straßenbauamt zum Stand der Erneuerung der Neckarbrücke der Kreisstraße K 5502 zwischen Fischingen und Mühlheim teilt das Straßenbauamt mit, dass die Ausschreibung der Arbeiten bereits im April stattgefunden hatten. Die Auftragsvergabe der Bauleistungen sollen im Ausschusses für Technik und Umwelt des Kreistags am 28. Juni vergeben werden. Den Baubeginn terminiert das Straßenbauamt auf August 2021.

Sprengung des Brückenbauwerks

Ursprünglich war geplant, die Brücke zu durchtrennen, mit einem Autokran von den Pfeilern zu heben und abseits des Neckars zu zerkleinern. Die neue Abbruchvariante sieht nun eine Sprengung des Brückenbauwerks vor. Umweltschutzplanerisch dürfen allerdings keine Betonteile in das Neckarbett gelangen, deshalb muss der Neckar verdohlt werden, teilte der Fischinger Ortsvorsteher in der Ortschaftsratssitzung am Mittwochabend mit.

Die Arbeiten müssten aber bei Niedrigwasser in Angriff genommen werden, deshalb könne der Baubeginn nicht zu weit nach hinten geschoben werden, meinte Huber. Das Straßenbauamt plant die Fertigstellung der gesamten Arbeiten bis Ende Oktober 2022.

Umleitung des Verkehrs

Was die Umleitung des Verkehrs während der Baustelle betrifft, schreibt die Straßenverkehrsbehörde Rottweil: "Was die Umleitungsstrecke anbetrifft, sind wir derzeit an der Ausarbeitung und Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Anordnung. Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderates Sulz am 27. Juli 2020 vorgestellt, erfolgt die Umleitung über das klassifizierte Straßennetz". Damit soll die Umleitungsstrecke Richtung Horb über Empfingen-Betra und dann über die Landesstraße L 424 nach Horb führen. Hierbei wird jedoch der ortskundige Fahrer am Ortsausgang von Empfingen der ausgeschilderten Strecke nach Fischingen über die L 410 (am Steinbruch Gfrörer vorbei) folgen.

Nur die Verkehrsteilnehmer, die in Richtung Horb wollen, werden die Strecke über Betra nehmen, vermutet der Ortschaftsrat. Die Variante Richtung Sulz führt über Renfrizhausen-Bergfelden-Sulz und weiter ebenfalls über die L 424.

Der Fischinger Ortschaftsrat befürchtet wegen der für den Brückenneubau nötigen Sperrung der Straße ein vermehrtes Verkehrsaufkommen in der Burg-Wehrsteinstraße. Deshalb beantragt der Fischinger Ortschaftsrat eine verkehrsrechtliche Anordnung. Durch das Aufstellen von Baken an der Engstelle Einmündung Betraer Steige / Burg-Wehrstein-Straße soll das Überfahren des Gehwegs durch den Schwerverkehr im Begegnungsverkehr verhindert werden (analog der Regelung während der Sperrung der K 4763 zwischen Betra und Empfingen). Zwischen den Ortseinfahrt und -ausfahrt der L 410 soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer angeordnet werden.

Im Zuge der Baumaßnahmen dürfte auch der Gemeindeverbindungsweg Fischingen-Mühlheim von vielen Ortskundigen benutzt werden. Als Gemeinschaftsprodukt wollen nun die beiden Ortschaftsgremien eine Umleitungsempfehlung vorschlagen. Der Gemeindeverbindungsweg zwischen Fischingen und Mühlheim soll demnach als Umleitungsstrecke für den Fahrradverkehr zur Anbindung des Mühlbachradwegs an den Neckartalradweg in beiden Richtungen ausgewiesen werden. Durch die reduzierte Fahrbahnbreite des Verbindungswegs sei der Begegnungsverkehr von Autos äußerst problematisch.

Mit einer Einbahnstraßenregelung soll die Strecke nur von Mühlheim kommend Richtung Fischingen für den Autoverkehr befahrbar sein. Die Gegenrichtung soll für den Kraftfahrverkehr gesperrt werden. Für die Rettungskräfte und die Polizei stellt dies keine Behinderung dar, da durch die Wahrnehmung der Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben das Wegerecht in Anspruch genommen werden darf. Auch Übungsfahrten sind Teil der hoheitlichen Aufgaben. Eine Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung für die Feuerwehr-Abteilungen sei nicht nötig.