In einer früheren Bäckerei in Neuhengstett sollen eine Monteurwohnung für zwei Personen, Büro und Lagerfläche entstehen. Das heißt nicht jeder Gemeinderat gut.
Die Tagesordnung der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung in Althengstett war relativ kurz. Das gilt, wie Althengstetts Bürgermeister Rüdiger Klahm berichtet, auch für die Zeit, die die einzelnen Punkte in Anspruch nahmen. Mit einer Ausnahme: Der geplante Umbau von Teilen einer ehemaligen Bäckerei in eine Monteurwohnung beschäftigte die Räte am Dienstag dann doch eine gute halbe Stunde lang.
In der Waldenserstraße 20 in Neuhengstett befand sich einst eine Bäckerei. Nun sollen in einem Teil der früheren Bäckerei „eine Monteurwohnung sowie eine Lagerfläche und ein Büro“ eingerichtet werden. Einen entsprechenenden Bauantrag hatte der Bauherr bei der Unteren Baurechtsbehörde im Calwer Landratsamt eingereicht.
Die Althengstetter Verwaltung hat damit kein Problem. Bereits in der Sitzungsvorlage des Technischen Ausschusses, der das Vorhaben am 10. Februar beraten hatte, heißt es: „Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die geplante Nutzungsänderung.“
Begriff als Knackpunkt
Ganz so ging es den Ausschussmitglieder offenbar nicht, denn statt einen Beschluss zu fassen, landete das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Dort, so berichtet Klahm, hätten sich einzelne Räte an dem Begriff Monteurwohnung gestört.
Laut Vorlage will der Bauherr die geplante „Monteurwohnung, das Lager und das Büro vollständig an eine Trockenbaufirma“ vermieten. Und weiter: „In der Monteurwohnung sollen sich nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig aufhalten.“
Dennoch war der Begriff Monteurwohnung für manche Räte offenbar ein Knackpunkt. Denn das sei ein feststehender Begriff, schildert der Rathaus-Chef die in der Sitzung genannte Befürchtung. Doch bei Monteurwohnungen geht es, so die Sorge, eben oft nicht um eine Unterkunft für zwei Personen, sondern um Massenunterkünfte mit vielen, wechselnden Bewohnern.
Eine andere Befürchtung war, dass die Wohnung irgendwann über Buchungsportale wie Airbnb oder Booking.com angeboten werden könnte – also für kurzzeitige Vermietungen. Dies beispielsweise, wenn es bei der Immobilie in der Zukunft zu einem Eigentümer- oder Mieterwechsel kommt.
Die Althengstetter Verwaltung war laut Rüdiger Klahm bereits in Kontakt mit dem Bauherrn. Er habe die Unterkunft für „nicht mehr als zwei Personen gedacht“. Zudem heißt es in der Vorlage: „Die Monteurwohnung wird als eine Mischung aus ,Dauerwohnen’ und Beherbergung eingestuft, jedoch nicht als Ferienwohnung.“ Damit waren aus Sicht der Verwaltung Zweifel ausgeräumt, erläutert der Bürgermeister.
Nutzung festzurren
In den gewerblich genutzten Bereichen der umgebauten Bäckerei ist, so geht aus der Vorlage weiter hervor, kein dauerhafter Aufenthalt von Beschäftigten vorgesehen. Die Bürofläche diene ausschließlich administrativen Tätigkeiten, ein Kundenverkehr sei nicht geplant. „Darüber hinaus werden in der Lagerfläche weder handwerkliche noch gewerbliche Tätigkeiten durchgeführt.“
Dennoch hat der Gemeinderat am Dienstagabend „nach wirklich langer Diskussion“, wie es Klahm formuliert, beschlossen, das „Einvernehmen nicht zu erteilen“. Dies allerdings versehen mit dem Zusatz, der Schaffung von Wohnraum mit weiterer gewerblicher Nutzung positiv gegenüber zu stehen.
Der Bauherr, so wünscht es sich das Gremium, soll aber noch detaillierter ausführen, was er vorhat. Die nächsten Wochen wird die Althengstetter Verwaltung nutzen, um Klarheit zu schaffen und zu schauen, was möglich ist, um die derzeit geplante Nutzung auf Dauer festzuzurren.