Rund 550 Socialcards sollen in den kommenden Wochen ausgegeben werden. Landrat Helmut Riegger verdeutlichte die Notwendigkeit, diese „endlich einzuführen“, um den Missbrauch von Leistungen weitestgehend zu verhindern.
Das Thema Migration samt deren Auswirkungen bestimmt seit längerer Zeit einen beträchtlichen Teil der Diskussion in der Gesellschaft.
Derweil hat die Bundesregierung beschlossen, dass alle Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Bezahlkarte erhalten. Wer arbeitet, darf unter bestimmten Voraussetzungen seine Leistungen weiter auf das Bankkonto bekommen. 14 von 16 Bundesländern haben dem länderübergreifenden System zugestimmt. So auch Baden-Württemberg.
Einer der ersten Kreise Der Landkreis Calw ist im Ländle einer der ersten Kreise, der diese Karte mit dem Namen „SocialCard“ ausgibt. Der aus Eritrea stammende Hassan Abdallah und der Afghane Ramazan Mosavi erhielten aus den Händen von Laura Bachmann (Sachbearbeiterin im Team Leistungsgewährung AsylbLG) und deren Teamleiterin Nicole Mann die ersten von 550 Socialcards, die in diesen Wochen ausgegeben werden.
Landrat Helmut Riegger ließ es sich nicht nehmen, diesem Ereignis beizuwohnen. Immerhin hat man seitens des Landkreises schon seit längerer Zeit darauf gedrungen, dass diese Maßnahme umgesetzt wird.
Vorteile, Ziele, Funktion Bevor Riegger auf die Vorteile und Ziele der SocialCard einging, führte Jörg Stephan (Leiter der Unterkunft) durch die Gemeinschaftsunterkunft, um zu demonstrieren, wie geordnet es dort zugeht. Immerhin hat jeder der 39 Bewohner aus mindestens elf Ländern seine individuelle Aufgabe, gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
Riegger machte aus seinem Herzen keine Mördergrube und verdeutlichte die Notwendigkeit und Dringlichkeit, die SocialCard „endlich einzuführen“. Damit soll der Missbrauch von Leistungen, sprich Bargeld, weitestgehend verhindert werden. Illegale Zahlungen an Schleuser oder andere Stellen im Ausland werden so unterbunden.
Auch verspricht man sich eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Es wird nicht mehr vor Ort im Amt Geld vorgehalten und ausgezahlt.
Doch ganz ohne Verwaltungsaufwand geht es nicht. Man muss wissen: Es sind Onlinekäufe über die Karte zugelassen, jedoch sind Kategorien wie Kryptowährungen, Fonds und Western Union sowie andere, die durch landesweite Negativlisten ausgeschlossen wurden, nicht möglich. Über eine App und ein Onlineportal kann der Leistungsempfänger jederzeit Überweisungen anlegen. Nur werden diese Überweisungen von den Sachbearbeiterinnen des Landratsamtes geprüft und freigegeben.
Die Karte wird regelmäßig vom Landratsamt mit dem bewilligten Geldbetrag aufgeladen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Asylbewerber kann in vielen Geschäften, in denen Visa akzeptiert wird, mit der Karte bezahlen. Also in Supermärkten, Drogerien, Bekleidungsgeschäften und Apotheken. Auch kann er jeden Monat 50 Euro Bargeld abheben. Bei Familien sind es 50 Euro pro Familienmitglied.
Hier haben die Damen vom Landratsamt einen wertvollen Tipp mitgebracht: In einigen Geschäften kann das Geld kostenfrei abgehoben werden. Hebt der Betroffene an einem Bankautomaten ab, kostet ihn das Abgeben 65 Cent Gebühr.
Über dieselbe App, über die der Leistungsbezieher Überweisungen tätigt, hat er auch die Kontrolle über den Saldo und die getätigten Umsätze seiner Karte. Das Onlineportal steht in 23 Sprachen zur Verfügung.
Ein bisschen Statistik: Von den 39 Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Wimberg erhalten etwa 50 Prozent die Karte. Die andere Hälfte arbeitet und darf deshalb seine Leistungen weiterhin auf das Bankkonto überwiesen bekommen.
Integration Für Riegger ist die Aufnahme einer Arbeit neben dem schnellstmöglichen Erlernen der deutschen Sprache „die beste Integration“. Hassan Abdallah und Ramazan Mosavi, eben die beiden Erstbezieher der SocialCard, konnten beweisen, wie gut sie die deutsche Sprache nach einem beziehungsweise zwei Jahren Aufenthalt verstehen und sprechen.
Ausnahme Riegger auf Nachfrage: Geflüchtete aus der Ukraine betrifft diese Neuregelung mit der SocialCard nicht. Auch wenn mehr als 80 Prozent der Ukrainer keiner Arbeit nachgehen, erhalten sie Bürgergeld entsprechend den Regelsätzen für deutsche Staatsbürger.