Auch Kinder, die in der Kita betreut werden, sollen in VS womöglich getestet werden. (Symbol-Foto) Foto: © Dragana Gordic – stock.adobe.com

Was an den Schulen bereits umgesetzt wird, soll nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung auch für die Kitas folgen: Nur Kinder, die zuvor gestestet wurden, sollen in den ­Kindertagesstätten betreut werden.

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Villingen-Schwenningen - Die umfangreiche Teststrategie, die die Stadt für das "Modell VS" und als Grundlage für eine mögliche Öffnungsperspektive für Handel, Gastronomie, Kultur und Sport umsetzen möchte, könnte auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten haben. Dies wird aus einer Vorlage deutlich, über die der Gemeinderat in seiner kommenden Sitzung diskutieren wird.

So stellt die Verwaltung derzeit Überlegungen an, auch für die Kitas – ähnlich wie bei den Schulen – eine Testpflicht einzuführen. Demnach sollen Kinder, deren Eltern einen Test ablehnen, nicht mehr in die Einrichtung kommen können.

Hausrecht oder Corona-Verordnung als Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage dienen könnte dabei sowohl das Hausrecht als auch die Corona-Verordnung im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Abwehr von Infektionsgefährdung von Beschäftigten der Kitas, wie die Verwaltung erklärt. Zunächst sollen jedoch Eltern für das Thema sensibilisiert werden. Man möchte dabei zunächst versuchen, diese "vom Mehrwert der Testung ihres Kindes überzeugen zu können, um deutlich zu machen, dass dies kein Nachteil für die Kinder und eine große Chance für das Offenhalten der gesamten Einrichtung ist." Möglich seien nach Vorstellung der Stadt Spucktests oder Kurz-Stil-Tests. Nur so können Infektionen in den Einrichtungen verhindert werden.

Nach Auffasung des Landes, das wurde bei der jüngsten Sitzung des Städtetages deutlich, vertritt das Land die Auffassung, dass die Gemeinden für die Kitas zuständig sind. Angedacht seien zwei Tests die Woche.

Sollte die Teststrategie tatsächlich auch auf die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeweitet werden, kommt auf die Stadt demnach ein ordentlicher finanzieller Batzen zu. Demnach würden für Personal, Betreuungskräfte und Kinder insgesamt 8320 Schnelltests pro Woche benötigt werden, wie die Verwaltung erklärt. Mit den hierfür veranschlagten Kosten in Höhe von 49 920 Euro kann laut Aussage des Städtetages ein Erstattungsbetrag von 14 976 Euro gegenrechnet werden, sodass die Stadt eigenen Angaben zufolge knapp 35 000 Euro pro Woche selbst tragen müsste.