Wie viele Autos mit ukrainischen Kennzeichen im Landkreis Rottweil unterwegs sind, weiß niemand genau. Das Landratsamt erklärt, warum es keine Daten gibt.
Viele Menschen aus der Ukraine sind seit Beginn des Krieges nach Deutschland geflüchtet – oft mit ihren eigenen Fahrzeugen. Doch wie viele ukrainische Autos tatsächlich im Landkreis Rottweil unterwegs sind, lässt sich kaum sagen. Auf Anfrage erklärt das Landratsamt, dass es keine separate Erfassung ukrainischer Fahrzeuge gibt. „Wie alle anderen ausländischen Fahrzeuge werden auch die aus der Ukraine pauschal als „Einfuhren“ erfasst und im System nicht separat ausgewiesen“, erklärt Pressesprecherin des Landratsamts, Andrea Schmider.
Auch darüber, ob ukrainische Fahrzeuge fristgerecht umgemeldet werden, liegen dem Landratsamt keine Informationen vor. Das hat vor allem datenschutzrechtliche Gründe: „Ein Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und der Zulassungsstelle ist aus Gründen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vorgesehen“, teilt das Amt mit.
Solange ein Fahrzeug nicht in Deutschland umgemeldet ist, besteht für die Zulassungsstelle keine Kontrollmöglichkeit. Erst wenn die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf ein ukrainisches Kennzeichen aufmerksam wird, können Halter auf die Pflicht zur Ummeldung hingewiesen werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann auch die üblichen Regeln – etwa die zweijährige Frist zur Hauptuntersuchung (TÜV).
Ein besonderes Hindernis stellt laut Landratsamt dar, dass viele ukrainische Fahrzeuge in Deutschland gar nicht vom eigentlichen Halter gefahren werden. „Die Personen, die mit ukrainischen Fahrzeugen fahren, sind oft gar nicht die tatsächlichen Fahrzeughalter. Diese befinden sich weiterhin in der Ukraine und überlassen ihre Fahrzeuge nur vorübergehend“, sagt das Landratsamt.
Halter sitzt in Ukraine
Solange der Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat, besteht keine Pflicht zur Umschreibung. Das erschwert nicht nur die Nachverfolgung, sondern auch die Durchsetzung von Verkehrsverstößen. Bußgelder lassen sich in solchen Fällen nur schwer eintreiben. Um Betroffene dennoch zu informieren, verweist das Landratsamt auf ein Informationsschreiben auf der Website des Landkreises www.landkreis-rottweil.de. Zusätzlich stellt auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bundesweit Informationen bereit. In der Zulassungsstelle selbst erhalten Kunden ebenfalls gezielte Hinweise, die sich an Vorgaben des Regierungspräsidiums orientieren.