Für fünf Jahre und sieben Monate muss ein 42-Jähriger Ukrainer hinter Gitter, den das Landgericht Hechingen der Geiselnahme im Polizeirevier Albstadt und diverser Beleidigungen und tätlicher Angriffe auf Polizeibeamte für schuldig befunden hat.
Im Lauf der Urteilsverkündung fällt sein Kopf auf die Arme vor sich auf dem Tisch. Die Hoffnung des 42-jährigen Ukrainers, den das Landgericht Hechingen am Dienstag zu insgesamt fünf Jahren und sieben Monaten Haft, zu 5000 Euro Schmerzensgeld an einen Polizisten und zum Tragen der Kosten des Nebenklage-Verfahrens verurteilt hat, hat sich nicht erfüllt.
Mit der Versicherung, wie leid es ihm tue, die Beamten des Polizeireviers Albstadt in Todesangst versetzt zu haben, und dass er keine Gewalt gegen sie anwenden, sondern nur Zugang zu einem Zelleninsassen im Keller wollte, hatte der Mann auf mildernde Umstände gehofft, sein Verteidiger zusätzlich verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum ins Feld geführt.
„Sie wussten, was Sie taten“
Dass er erst in Deutschland zum Trinker wurde, glaubte der vorsitzende Richter ihm nicht und sah es zudem als erwiesen an, dass der Ukrainer sich bewusst war, was er tat, als er am 27. Juni ins Polizeirevier kam, im Vernehmungsraum einen Splint und auf den Tisch legte und behauptete, die dazugehörige und somit entsicherte Handgranate in der Jackentasche zu haben.
Da mochte sein Verteidiger noch so sehr betonen, dass die Polizisten den Splint „unschwer als den einer Gasflasche hätten erkennen müssen“ – der Nebenkläger sah es anders: Mit 28 Jahren Berufserfahrung als Polizist und als vormals gelernter Mechaniker wisse er, dass der Universalsplint sehr wohl von einer Granate stammen konnte.
Regelmäßige Konflikte mit Mitbewohnern
Dass der Ukrainer nach seiner Flucht nach Deutschland, wo seine Lebensgefährtin inzwischen einen anderen Mann und das gemeinsame Kind bei sich hatte, sich „nicht am eigenen Schopf gepackt“ habe, sondern durch übermäßigen Alkoholkonsum in einen „jämmerlichen Zustand“ geraten sei und „regelmäßig Konflikte mit Mitbewohnern“ im Ankunftszentrum Meßstetten und später in der Obdachlosenunterkunft Albstadt gehabt, dann Polizisten angespuckt und beleidigt habe, die ihn zuweilen auch zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen hätten, wertete der vorsitzende Richter als belastend. Am schwersten aber wog er, dass der 42-Jährige „billigend in Kauf genommen“ habe, dass die zwei Polizeibeamten, die ihn vernahmen, und weitere vor der Tür des Zimmers in Todesangst versetzt habe: „Man kann von Glück sagen, dass nicht weitere Leben zerbrochen sind“, so der Richter mit Blick auf den Nebenkläger, der eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe, und dessen Kollegen, der am Montag als Zeuge ausgesagt hatte. Dabei habe Letzterer „versucht, sich unbeeindruckt zu zeigen“, doch die Tränen in den Augen des jungen Polizisten nach der Frage, was die Situation bei ihm hinterlassen habe, hat der Richter gesehen, wie er sagte.
Drei Promille Alkohol schränken Steuerungsfähigkeit ein
„Eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“ angesichts von rund drei Promille Alkohol im Blut wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten – mehr aber auch nicht. Zumal der Gutachter am Montag Schuldunfähigkeit ausschließen konnte.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für den Nebenkläger blieb das Gericht 1000 Euro unter der Forderung von dessen Anwältin – angesichts der finanziellen Lage des Ukrainers, der mangels Deutschkenntnissen keine Arbeit hatte. Ihm riet der vorsitzende Richter, schon in der Haft in sich zu gehen und Schritte einzuleiten, um sein Alkoholproblem zu lösen. Sonst sei nach der Entlassung der Griff zur Flasche vorprogrammiert. Binnen einer Woche hat der Verurteilte das Recht, Revision einzulegen.