Unter einem Facebook-Post der Volksbank Lahr hat ein Nutzer die Mitarbeiterin, die darin zu sehen war, auf diffamierende, sexistische und herabwürdigende Weise beleidigt. Die Kommentare wurden gemeldet und zur Anzeige gebracht (Symbol). Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa

Unter einem Facebookvideo der Volksbank Lahr hat ein Nutzer üble Beleidigungen geäußert. Chef Peter Rottenecker nimmt die Beschäftigten in Schutz und hat Anzeige erstattet.

„Jetzt ist eine Grenze erreicht“: Mit diesen Worten wendet sich Peter Rottenecker, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Lahr, in einem Post auf der sozialen Plattform „Linkedin“ an die Öffentlichkeit.

 

„Wer meine Mitarbeiterin als ‚H***‘ betitelt und mein Team als ‚Ter******‘ beschimpft, äußert keine Kritik, sondern begeht eine Straftat“, schreibt er. Rottenecker bezieht sich auf Kommentare, die ein Nutzer unter einem Post der Volksbank Lahr auf Facebook hinterlassen hat.

Darin beleidigt er die Mitarbeiterin, die in dem Video darüber aufklärt, was man über Aktien wissen sollte, auf diffamierende, sexistische und herabwürdigende Weise. „Das sind Kommentare, die ich nicht dulden kann. Da muss man dagegen vorgehen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende im Gespräch mit unserer Redaktion. Er habe Anzeige erstattet.

Beleidigungen in dem Ausmaß gab es bisher noch nie

Die Volksbank Lahr ist schon seit längerer Zeit in den sozialen Medien aktiv. „Es gibt einige Mitarbeiter, die Lust haben, dort über Finanzthemen zu sprechen. Ich stehe voll dahinter“, erläutert Rottenecker. Hin und wieder seien dabei bereits Kommentare aufgetreten, die „im Graubereich lagen und die man noch durchgehen lassen konnte“. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass man in der Öffentlichkeit ein dickes Fell mitbringen müsse. Doch Beleidigungen in diesem Ausmaß habe es vorher noch nicht gegeben. „Hier wurde ganz klar eine Grenze überschritten. Das geht nicht“, betont er.

Nachdem die Kommentare vor etwa einer Woche gepostet wurden, habe er mit der betroffenen Mitarbeiterin und dem Team gesprochen. „Ihr geht es ganz gut, aber natürlich ist das ein Schlag in die Magengrube, wenn man so etwas sieht.“ Gemeinsam habe man entschieden, Haltung zu zeigen: „Eine solche Verletzung ist nicht tolerabel. In einem Rechtsstaat geht sowas einfach nicht. Wegducken war keine Option.“

Die beleidigenden Kommentare des Nutzers seien gemeldet und unsichtbar gemacht worden, das eigentliche Video werde in Absprache mit der Mitarbeiterin weiter ausgespielt. Denn die anderen Rückmeldungen zu dem Post seien durchweg „im grünen Bereich“ gewesen, erklärt eine Volksbank-Mitarbeiterin unserer Redaktion. „Wegen des einen Vorfalls wollten wir den Inhalt anderen Menschen nicht vorenthalten“, erläutert sie.

Der Kommentarverfasser ist laut Rottenecker ausfindig gemacht worden. „Über den Namen des Profils konnte man ihn schnell identifizieren“, erklärt er. Um ein Zeichen zu setzen und „in der Hoffnung, einen Teil dazu beizutragen, dass man in den sozialen Medien ordentlich miteinander umgeht“ veröffentlichte der Volksbank-Chef den Post auf „Linkedin“.

Darin stellt er klar: „Ich übernehme Verantwortung. Für mein Team. Für ein respektvolles Miteinander.“ Der Beitrag hat auf der Plattform bereits große Resonanz ausgelöst. In hunderten Kommentaren drücken Menschen ihre Bestürzung und Anerkennung aus: Etwa „Das geht gar nicht und ist absolut niveaulos“ oder „Gratulation zur klaren Haltung und dem Rückgrat“ ist dort zu lesen.

„Ich hätte nie gedacht, dass der Beitrag solche Wellen schlägt. Ich wundere mich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass man dagegen vorgeht“, sagt Rottenecker. Die Resonanz habe ihn einerseits gefreut, andererseits auch wachgerüttelt: „Das zeigt, dass es leider kein Einzelfall zu sein scheint und es ein wichtiges Thema ist.“

Strafen bei Hassrede

Laut der Landeszentrale für politische Bildung ist nicht jede Hassrede strafrechtlich relevant. Es gibt unter anderem die Paragraphen „Volksverhetzung“, „Öffentlicher Aufruf zu Straftaten“ und „Billigung von Straftaten“ im Strafgesetzbuch. Zudem könnten Opfer jemanden wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung anzeigen.