Das Wahlkreisbüro in der Färberstraße in Villingen: Diese Aufnahme entstand im Juli 2025 kurz nach der Eröffnung. An den Fensterscheiben sind kleine gelbe Aufkleber angebracht, die zeigen: Hier gibt es eine Überwachungskamera. Foto: Daniela Schneider

Eine Videokamera am AfD-Wahlkreisbüro sorgt in Villingen für Diskussionen: Grünen-Stadtrat Oskar Hahn zweifelt an der Zulässigkeit der Aufnahmen – und kritisiert noch mehr.

Hält sich die AfD mit ihrem Wahlkreisbüro in der Färberstraße in Villingen nicht an die geltenden Regeln? Diese Frage warf Grünen-Stadtrat Oskar Hahn unlängst in einer Ausschusssitzung des Gemeinderats auf.

 

Hahn bat in der Sitzung unter dem Punkt Anfragen der Mitglieder des Verwaltungs- und Kulturausschusses die Stadtverwaltung darum, zu prüfen, ob die Installation einer Videokamera am Büro der AfD in der Färberstraße rechtens sei.

„Dort ist eine Kamera angebracht, die permanent die Färberstraße und all ihre Passanten filmt. Mir ist bekannt, wie aufwendig und rechtlich kritisch das Filmen der Färberstraße während der Fastnacht ist. Ich gehe davon aus, dass die Kamera der AfD nicht rechtmäßig ist“, erläuterte Hahn im Nachgang noch einmal auf Nachfrage der Redaktion. Und auch ein Leserbrief von Bürger Olaf Wuttge-Greimel aus dem Ortsvorstand der Grünen in VS zielte dieser Tage in diese Richtung: Er fragte sich unter anderem, ob die Aufnahmen als Beweismittel der Tataufklärung überhaupt genutzt werden dürfen? Es müsse zunächst geklärt werden, ob es der Partei überhaupt erlaubt sei, mit der Begründung der Gewaltprävention den öffentlichen Gehweg dauerhaft per Kamera zu überwachen und die Aufnahmen 72 Stunden zu speichern.

Erst vergangene Woche bestätigt

Dass tatsächlich eine Videoüberwachung an dem Büro installiert ist, bestätigte AfD-Sprecher Martin Rothweiler gerade erst in der vergangenen Woche nach der jüngsten Attacke auf das Wahlkreisbüro: Der Tathergang habe sich aufgrund einer Kameraüberwachung recht gut nachvollziehen lassen, hatte er im Gespräch mit der Redaktion erklärt. Aus Sicht der AfD ist die Sache also klar: Die Kameraüberwachung erfüllt demnach ihren Zweck – und sie wird seitens des Kreisverbands auch als notwendig und sinnvoll erachtet.

Aber ist sie auch rechtens? Wie also schätzt die Stadtverwaltung dies nun ein? Die Antwort der städtischen Pressestelle auf diese Frage der Redaktion ließ zunächst länger auf sich warten – und sah dann so aus: Zuständig für die Prüfung und Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen sei gar nicht die Stadt Villingen-Schwenningen, sondern der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Bei dieser könne man Beschwerde einreichen, wenn eine Kamera unzulässigerweise den Gehweg, die Straße oder beispielsweise auch Nachbargrundstücke mitüberwache.

An Beschwerdestelle verwiesen

„Bezüglich der Videoüberwachung am Parteibüro der AfD in der Villinger Färberstraße sind in letzter Zeit mehrere Hinweise beim Bürgeramt eingegangen“, ergänzte Stadtsprecherin Madlen Falke. „Hinweisgebende“ seien jeweils auf die genannte Beschwerdemöglichkeit verwiesen worden. Dabei seien jeweils auch die entsprechenden Kontaktdaten mitgeteilt worden.

„Recht aggressive Werbung“

Derweil beschäftigte noch eine zweite Frage Grünen-Stadtrat Oskar Hahn und auch den Leserbriefschreiber Wuttge-Greimel. Diese bezog sich auf die Werbesatzung der Stadt. Gegenüber den Händlern habe man in der Innenstadt von Villingen sehr strenge Auflagen, um das mittelalterliche Bild der Stadt zu wahren. Das Schaufenster des Parteibüros der AfD werbe dagegen „recht aggressiv“ und halte sich nach seiner Einschätzung nicht an die Vorgaben, so Hahn.

„Stellt einen Verstoß dar“

Und wie sieht das nun also die Stadtverwaltung? „Dieses Schaufenster entspricht aufgrund der vollflächigen Beklebung nicht den Vorgaben und stellt deshalb einen Verstoß dar, dem die Stadt nachzugehen hat. Es finden aktuell Gespräche statt“, teilte dazu nun auf Nachfrage Sprecherin Falke mit.

Grundsätzlich sagt die Sprecherin derweil auch: In der Werbesatzung der Stadt Villingen-Schwenningen werde geregelt, wie die Beklebung der Schaufenster zu gestalten ist. „Die Vorgaben entsprechen in ihrer Kleinteiligkeit möglicherweise nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen von Händlern, die einem größer werdenden Druck ausgesetzt sind, um Kundschaft anzuziehen.“ Deshalb habe die Verwaltung für den Gemeinderat auch eine Vorlage zur Überarbeitung der Werbesatzung eingebracht.

Unabhängig davon sei aber „das historische Stadtbild zu wahren“. Die Stadt gehe „trotz Personalengpässe deshalb allen Verstößen, die angezeigt werden nach, vor allem bei vollflächigen Beklebungen“. In der Vergangenheit hätten etwa zwei bis drei Anzeigen pro Jahr vorgelegen, denen das Fachamt konkret nachgegangen sei. Dies betreffe auch den jetzigen AfD-Fall.

Schaufensterthema: Gemeinderat entscheidet über mögliche Liberalisierung

Thema in der nächsten Sitzung
In seiner Sitzung in dieser Woche (Mittwoch, 3. Dezember, Neckarhalle, Beginn der öffentlichen Sitzung um 17.30 Uhr) befasst sich der Gemeinderat mit der Werbesatzung und hier mit der Regelung zur Schaufensterbeklebung in der historischen Innenstadt von Villingen. Vorgeschlagen wird eine Liberalisierung.