Damit dürften viele nicht gerechnet haben: Statt der Notfallpraxis in Calw soll nun die Notfallpraxis in Nagold schließen. Das geht aus Unterlagen hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Die bislang aus verschiedensten Richtungen kolportierte Darstellung, wonach es Calw treffe, erweisen sich damit offenbar als falsch.
Landräte, Oberbürgermeister, Mediziner, Kommunal-, Kreis-, Landes- und sogar Bundespolitiker sowie etliche Bürger im Kreis Calw einte dieser Tage etwas. Sie wehrten sich mit aller Kraft gegen die Schließung der Notfallpraxis in Calw.
Dieser Widerstand im Allgemeinen dürfte ungebrochen sein – denn der Tenor lautete in praktisch allen Fällen, dass im Kreis Calw zwei Notfallpraxen gebraucht werden.
Der Widerstand im Speziellen verschiebt sich nun allerdings vermutlich. Denn statt Calw soll nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) nun Nagold von der Schließung betroffen sein.
Die Schließung der Praxen sollen ab April 2025 schrittweise erfolgen. Aktuell ändere sich erst einmal nichts, heißt es in einer Pressemitteilung der KVBW. Es gebe lange Vorlaufzeiten, weil alle Beteiligten Planungssicherheit benötigten. So seien beispielsweise die Dienstpläne bereits bis März 2025 geschrieben.
Die neue Struktur – mit dann weniger Notfallpraxen – werde schrittweise umgesetzt. Bis Ende 2025, Anfang 2026 solle alles abgeschlossen sein.
Notfallpraxen sollen im Übrigen künftig Bereitschaftspraxen heißen. Dadurch solle der Unterschied zwischen Rettungsdienst/Notaufnahme und dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst deutlicher werden.
Als einen der Gründe für die Veränderungen nennt der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Karsten Braun, den Ärztemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verschärfe.
„Insgesamt sind aktuell 1125 Arztsitze, davon alleine 963 Hausarztsitze im Land nicht besetzt“, wird Braun in einer Mitteilung zitiert. Und: Es stehe „eine Ruhestandswelle bevor, wenn die Babyboomer aus der Versorgung ausscheiden“.
Mehr als 3750 Mitglieder in den Praxen seien über 65 Jahre alt und könnten jederzeit ausscheiden – bei weitem nicht immer mit einer gesicherten Nachfolge.