Seit 1. Oktober darf bei winterlichen Verhältnissen nur noch mit ganz bestimmten Winterreifen gefahren werden. Die Polizei hat ein scharfes Auge darauf. Bei Verstößen machen sich zudem mehr Menschen schuldig als viele wissen.
Auch wenn die Temperaturen dieser Tage noch hoch und runter schwanken: Der Winter ist zweifellos im Nordschwarzwald angekommen.
Wer jetzt noch keine Winterreifen montiert hat, sollte das Auto stehen lassen. Was indes noch nicht jeder weiß: Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 1. Oktober dieses Jahres nicht mehr alle Winterreifen erlaubt.
Berggipfel und Schneeflocke
Betroffen davon sind ältere Modelle, auf denen nur der „M+S“-Schriftzug (Matsch und Schnee) zu finden ist. Stattdessen werden seitdem Reifen benötigt, die ausschließlich oder zusätzlich zum „M+S“-Symbol das Alpine-Symbol auf sich tragen (einen stilisierten Berggipfel sowie eine Schneeflocke).
Wer das nicht berücksichtigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Polizeihauptkommissar Frank Weber von der Verkehrspolizeiinspektion Pforzheim auf Anfrage unserer Redaktion – zumindest, sofern gefahren wird, wenn es wirklich winterlich im eigentlichen Sinne ist.
Nur situativ
Denn in Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, so zählt Weber auf, müssen die richtigen Reifen am Fahrzeug montiert sein.
Eine generelle Pflicht den ganzen Winter hindurch gebe es dagegen nicht. Oder anders formuliert: Wer im Januar bei 15 Grad Celsius und freien Straßen mit Sommerreifen fährt, verstößt dadurch nicht gegen das Gesetz.
Die Grenze sei aber schnell überschritten, mahnt der Polizeihauptkommissar. „Reif hat es zurzeit jeden Tag“, gibt er zu bedenken.
Erst rund ein Dutzend Fälle
Und wenn die Polizei den Verkehr kontrolliere, habe sie natürlich bei entsprechenden Verhältnissen unter anderem auch einen besonders scharfen Blick auf die Reifen.
Wer nun aber angesichts der neuen Gesetzeslage mit einer Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten aufgrund alter Winterreifen gerechnet hat, liegt falsch.
Bislang, erklärt Weber, seien in dieser Wintersaison erst rund ein Dutzend Fälle verzeichnet worden, in denen gegen die Winterreifenpflicht verstoßen wurde – und das im Bereich des gesamten Polizeipräsidiums. Zu diesem gehören die Landkreise Calw und Freudenstadt, der Enzkreis sowie die Stadt Pforzheim.
Darunter seien sowohl Fälle gewesen, in denen aktiv kontrolliert wurde, als auch Unfälle. Die Verstöße verteilten sich über den ganzen Präsidiumsbereich mit einem Schwerpunkt im Kreis Freudenstadt.
Alte Winterreifen seien dabei indes kaum ins Gewicht gefallen; hauptsächlich habe es sich um Sommerreifen gehandelt.
Saftige Bußgelder – und ein Punkt
Wer erwischt wird, muss indes mit saftigen Bußgeldern rechnen. Allein fürs Fahren werden 60 Euro fällig. Wer andere behindert, weil etwa das Auto nicht weiterkommt, zahlt 80 Euro. Bei Gefährdungen (wenn zum Beispiel jemand ausweichen muss, weil das Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn rutscht) kostet es 100 Euro und bei Unfällen sogar 120 Euro.
In allen Fällen komme zudem eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 bis 30 Euro hinzu. Und: „Ohne Punkt kommt man in diesem Bereich nicht davon“, erklärt Weber. Jeder Verstoß bringe jeweils einen Punkt in Flensburg ein.
Auch der Halter haftet
Übrigens: Auch wer nicht selbst gefahren ist, wird unter Umständen zur Kasse gebeten. Bei einem Verstoß hafte grundsätzlich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Wagens, sofern dieser die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat, führt der Polizeihauptkommissar aus. Dieser muss dann mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt rechnen.