Wenn es in Schenkenzell zu einem Gebäudebrand kommt, wird auch die Drehleiter aus Alpirsbach (Bild) alarmiert. Für die Kostenabrechnung gibt es nun einen neuen Überlandhilfevertrag. Das Foto entstand bei einer Jahresübung. Foto: Herzog

Die Gemeinde Schenkenzell wird mit dem Landkreis Freudenstadt einen Überlandhilfevertrag für Feuerwehreinsätze abschließen. Er rückt an die Stelle des bisherigen Einzelvertrags mit der Stadt Alpirsbach und tritt Anfang 2023 in Kraft.

Schenkenzell - Bürgermeister Bernd Heinzelmann informierte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats über Überlandhilfeverträge, die bereits seit 2002 im Landkreis Freudenstadt bestehen. An diesen hätten sich die Stadt Alpirsbach und die Gemeinde Schenkenzell 2012 in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags "angehängt", der die Kosten von gegenseitigen Überlandhilfen bei Einsätzen der Feuerwehren regelte. Solche Verträge bestünden auch mit Schiltach und Aichhalden.

Kaltbrunner am schnellsten in Reinerzau

Weil die Schenkenzeller Abteilungswehr Kaltbrunn bei Einsätzen im Alpirsbacher Stadtteil Reinerzau in der Regel vor der Feuerwehr Alpirsbach vor Ort sei, werde die Feuerwehr Schenkenzell ebenfalls alarmiert. Seit dem Kauf des Staffellöschfahrzeugs (STLF) verfüge die Abteilung Kaltbrunn über ein wasserführendes Fahrzeug, das im Erstangriffsfall zum Einsatz komme. Im Gegenzug werde bei einem Gebäudebrand in Schenkenzell die Drehleiter der Feuerwehr Alpirsbach alarmiert, schilderte der Bürgermeister die Vorgehensweise im Notfall.

Verträge werden aktualisiert

Nach rund 20 Jahren wolle der Landkreis Freudenstadt den Überlandhilfevertrag aktualisieren und anpassen. Dadurch müssten die bestehenden Einzelverträge in das neue Vertragswerk übernommen werden. Der Entwurf umfasse 16 Kommunen im Kreis Freudenstadt und 16 Gemeinden aus den angrenzenden Landkreisen, informierte Heinzelmann.

Unterschiedliche Kostenersätze

Auf Anfrage aus der Ratsmitte räumte er ein, dass zwischen Alpirsbach und Schenkenzell unterschiedliche Personalkostenersätze bestünden. Im Vertrag werde je Stunde für einen Feuerwehrangehörigen 15 Euro festgelegt. In Schenkenzell liege der Satz bei 16,74 Euro. "Wir werden dabei einen kleinen, aber zu verschmerzenden Verlust erleiden. Solche Verträge sind aber eine gute Sache. Bei Einsätzen mit Überlandhilfe gibt es eine klare Regelung für die Abrechnungsmodalitäten, wodurch es zu keinen Rechtsstreitigkeiten kommt", warb Heinzelmann um Zustimmung, die einstimmig erfolgte.

Auch Alpirsbach stimmt zu

Nachdem auch der Gemeinderat Alpirsbach dem neuen Vertragsentwurf vor wenigen Tagen zugestimmt hat, kann der neue Vertrag wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Auch der Landkreis Rottweil ist gegenwärtig dabei, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu treffen, nachdem bisher nur Einzelverträge unter benachbarten Kommunen bestehen.