Für den Abbruch und Neubau des Nettomarkts in der Sulgener Straße hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Mit dem Abriss soll im Januar begonnen werden. Foto: Herzog

Der Bebauungsplan „Einzelhandel Koppengässle“ ist als Satzung beschlossen. Der Abriss des Aichhalder Netto-Marktes wird im Januar beginnen, dann startet zudem der Neubau.

Im Januar dieses Jahres fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel Koppengässle“ im vereinfachten Verfahren. Das Erfordernis dafür ergab sich, weil der Lebensmittelmarkt Netto in der Sulgener Straße die Verkaufsfläche von bislang 800 auf 1060 Quadratmeter erweitern will und dann als großflächiger Einzelhandelsbetrieb eingestuft wird. Hierfür soll das Gebäude komplett abgerissen und neu gebaut werden.

 

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange in der Zeit von 10. Februar bis 14. März 2025 stellte nun Bob Rikken vom Ingenieurbüro Gfrörer das Abwägungsprotokoll in der Sitzung des Gemeinderats vor.

Ihm zufolge gingen seitens der Behörden elf Stellungnahmen ein, keine aus der Öffentlichkeit.

Forderung von Landratsamt

Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und das Landratsamt Rottweil verlangten, die maximale Verkaufsfläche von 1200 Quadratmeter auch im zeichnerischen Teil einzutragen und den 4767 Quadratmeter großen Geltungsbereich als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel inklusive Bäckerei“ auszuweisen. Dies werde befolgt.

Die Untere Naturschutzbehörde dränge darauf, dass beleuchtete Gebäudeansichten und Firmenlogos vermieden werden müssten, sofern sie nicht der öffentlichen Sicherheit dienten.

Die Ausführung des Farbspektrums, so Rikken, werde geändert und die örtlichen Bauvorschriften dahingehend ergänzt, dass beleuchtete Werbeanlagen den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen dürfen und blendfrei zu gestalten seien.

Eine vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg geforderte Voruntersuchung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei erstellt worden mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen habe, die zu einer verpflichtenden Umsetzung einer UVP führe, schilderte der Ingenieur.

Zudem habe das RP die Erstellung einer Auswirkungsanalyse angeordnet, die zwischenzeitlich gemacht und den Unterlagen beigefügt worden sei.

Sechs- bis siebenmonatige Bauzeit

Durch die eingegangenen Anregungen und Bedenken hätte der bisherige Planentwurf nur geringfügig geändert und ergänzt werden müssen und könne als Satzung beschlossen werden, gab Rikken bekannt.

Wie Bürgermeister Michael Lehrer urteilte, hätte das Vorhaben des Nettomarktes seiner Ansicht nach auch ohne Bebauungsplan funktionieren können. „Aber manchmal muss man eben weite Wege gehen, um ans Ziel zu kommen“, räumte der Bürgermeister ein. Informationen über den aktuellen Projektstand vom Unternehmen zu erhalten sei schwierig. Stand jetzt sei der Abbruch im Januar geplant und es werde von einer sechs- bis siebenmonatigen Bauzeit ausgegangen. Der neue Markt könne somit bis zu den Sommerferien in Betrieb gehen.

Während der Bauzeit werde auf dem Netto-Parkplatz ein Zeltverkauf angeboten, informierte Lehrer.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt örtlichen Bauvorschriften und beauftragte die Verwaltung, diesen ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Rottweil anzuzeigen.