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Neuer juristischer Streit um Vorlage der Mappus-Ermittlungsakten - die Anwälte von Mappus wehren sich weiter gegen Übergabe der Akten.

Stuttgart - Die Freigabe von Akten im Ermittlungsverfahren gegen den früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) an den EnBW-Untersuchungsausschuss zieht sich weiter hin. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte am Freitag mit, die Anwälte von Mappus wehrten sich weiter dagegen, dass die bei der Durchsuchung von der Wohnung ihres Klienten und im Staatsministerium sichergestellten Unterlagen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt würden. Über den Widerspruch müsse nun das Amtsgericht Stuttgart entscheiden.

Gegen Mappus wird derzeit wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal ermittelt. Am Donnerstag hatte das Oberlandesgericht Stuttgart einen Eilantrag der Anwälte von Mappus zurückgewiesen und entschieden, dass die gesamten Akten des Ermittlungsverfahrens zu übergeben seien. Dagegen hatten die Anwälte zunächst keinen Widerspruch erhoben, sondern den Ausschuss aufgefordert, bei der Sichtung die verfassungsmäßigen Rechte ihres Mandanten zu wahren. Die Staatsanwaltschaft hatte noch am Donnerstag erste Aktenbestände dem Justizministerium zur Weitergabe an den Untersuchungsausschuss ausgehändigt.

Die Aktenübergabe ist nun gestoppt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erläuterte, nach Hausdurchsuchungen und nach Beschlagnahme durch die Behörde habe jeder Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Normalerweise erfolge das am Tag nach der Durchsuchung. Die Anwälte von Mappus hätten wohl erst jetzt Widerspruch eingelegt, da sie ja zunächst davon ausgegangen seien, dass die Unterlagen ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft bleiben würden.

Widerspruch bedeutet erhebliche Zeitverzögerung

Die Anwälte von Mappus erklärten, sie wollten mit dem Widerspruch Sorge dafür tragen, dass die Ermittlungsakte keine privaten Daten enthalte. „Dazu gehört unter anderem Verteidigerpost, aber auch Korrespondenz zu den beruflichen Plänen unseres Mandanten“, hieß es. Unabhängig davon habe Mappus nach wie vor ein sehr großes Interesse daran, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit schnellstmöglich abschließen könne und dafür sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt, die er hierfür benötigt.

Laut der Staatsanwaltschaft bedeutet der Widerspruch eine „erhebliche Zeitverzögerung“, da nun die gesamten bei den Durchsuchungen sichergestellten Unterlagen gesichtet und für das Amtsgericht katalogisiert werden müsse. Dies gelte auch für die Unterlagen, die bereits am Donnerstag dem Justizministerium geliefert worden seien. Das Amtsgericht müsse dann entscheiden, welche Unterlagen zum Ermittlungsverfahren gehörten.

Dass ein solcher „Beschlagnahmebeschluss“ durch das Amtsgericht vor einer Freigabe der Unterlagen erfolgen muss, falls Mappus Widerspruch einlegt, hatte das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom Donnerstag bereits festgestellt. Mit einer Entscheidung des Amtsgerichts ist aufgrund des erheblichen Aufwands nicht in absehbarer Zeit zu rechnen.

Der Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss, Uli Sckerl, äußerte wenig Verständnis dafür, dass Mappus „sich erst jetzt gegen den Umfang der Ermittlungsakte wehrt“. „Für diese Beschwerde habe er seit Juli vier Monate Zeit gehabt“, sagte er. „Vom großen Aufklärer Mappus ist gar nichts mehr übrig geblieben“, fügte er hinzu.

Im Streit über die Ermittlungsakten steht außerdem noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus: Mappus klagt auf Löschung von Sicherheitskopien seines ehemaligen Arbeitsrechners. Nach seiner Abwahl im März 2011 hatte Mappus bei seinem Auszug aus dem Staatsministerium die Festplatte seines Dienstcomputers ausbauen und vernichten lassen. Als dies bekannt wurde, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Mappus Computer und andere Hardware aus dem Staatsministerium. Dabei stellte sie Sicherungskopien von dessen Computer sicher.

Unter Mappus hatte das Land im Dezember 2010 am Parlament vorbei das EnBW-Aktienpaket für rund 4,7 Milliarden Euro vom französischen Unternehmen EdF zurückgekauft. Staatsgerichtshof und Rechnungshof rügten Rechtsverstöße. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Mappus wurde unter anderem sein Haus in Pforzheim durchsucht.