Die Verkäuferin des Schuhgeschäfts wurde mit Kabelbindern an den Handgelenken in der Toilette im hinteren Teil des Geschäfts eingesperrt. (Archiv) Foto: Günzel

Am zweiten Prozesstag zum Überfalls auf ein Schuhgeschäft in Oberndorf sagen acht Zeugen aus. Drogen und Waffen konnte in den Wohnungen der Angeklagten sicher gestellt werden.

Oberndorf - Vor dem Landgericht in Rottweil begann am Freitag, 9. April, der Prozess gegen zwei Männer im Alter von 29 und 31 Jahren, die sich wegen eines Überfalls auf ein Schuhgeschäft in Oberndorf verantworten müssen. Ihnen wird unter anderem besonders schwerer Raub vorgeworfen (wir berichteten). Nun, am zweiten Verhandlungstag, waren acht Zeugen geladen und der Sachverständige gab seinen medizinischen Bericht ab.

Laut Anklage hatten die beiden Männer am 4. September gegen 13.30 Uhr das Schuhgeschäft betreten und die Verkäuferin mit einer Druckluftpistole bedroht. Diese sagte bereits am ersten Verhandlungstag aus. Zuvor hatten die Täter Kaufinteresse vorgetäuscht. Doch die beiden, seit 14. Oktober sitzen sie in U-Haft, hatten es vor allem auf Bargeld abgesehen. Sie fesselten die Verkäuferin mit Kabelbindern und schlossen sie dann in der Toilette im hinteren Teil des Geschäftes ein. Zweimal sollen sie die Frau dann noch aufgesucht haben, da sie die Kasse nicht öffnen konnten. So soll der ältere der beiden die Frau weiter mit der Waffe bedroht haben, während der jüngere die Kabelbinder noch einmal nachzog. Nachdem die Verkäuferin ihnen das Versteck des Kassenschlüssels verraten hatte, erbeuteten die Täter 300 Euro an Bargeld und weitere Gegenstände.

Verkäuferin auf Toilette eingesperrt

Am zweiten Verhandlungstag sagte die Mutter der Ladenbesitzerin aus, die in dem Haus wohnt, in dem sich das Geschäft befindet. Die 72-Jährige helfe selbst ab und an im Laden aus. Sie war zum Tatzeitpunkt in ihrer Wohnung und habe Mittagspause gemacht, so ihre Schilderung. Doch dann habe sie ein Klopfen wahrgenommen, anfangs verunsichert durch die nebenanliegende Baustelle, habe sich ihr Gefühl doch erhärtet und sei raus auf dem Flur gegangen. "Dort habe ich gehört, wie jemand Hilfe, Hilfe ruft", erklärt sie, dass sie sich auf den Weg in den Laden gemacht habe. Von dort aus konnte sie hören, wie jemand "Befrei mich" schrie. Und so fand die 72-Jährige die Verkäuferin mit Kabelbindern an den Handgelenken auf der Toiletten eingesperrt. Mit einer Schere habe sie dann die Verkäuferin befreit, erklärte sie weiter.

Nachdem die Polizei alarmiert war, fiel der 72-Jährigen auf, dass eine Tasche, die sie im Lagerraum abgestellt hatte, fehlt. In dieser Tasche befanden sich Kleidungsstücke eines Modehauses, die sich die Frau ausgeliehen hatte. Weil die Hose nicht gepasst und die Hemden nicht gefallen hätten, habe sie die Waren wieder zurückgeben wollen. Eine Verkäuferin dieses Modehauses wurde auch als Zeugin aufgerufen. Sie schildert, dass es üblich sei, dass Kunden sich die ausgesuchten Stücke ausleihen dürften, um diese daheim noch einmal genauer zu betrachten. Das Modehaus stelle dann einen Ausleihbeleg aus. Was behalten werde, wird gezahlt, was nicht gefällt, wieder zurückgegeben. Die 72-Jährige habe das Modehaus umgehend informiert, dass die noch nicht bezahlten Teile wohl zum Diebesgut gehörten. Einige Tage später, am 7. September sei dann, laut der 45-jährigen Verkäuferin, eine junge Frau mit genau diesen Klamotten im Laden aufgetaucht und wollte diese zurückgeben. Im Gegenzug wollte sie Geld. Auch anhand des Ausleihbeleges konnte das Diebesgut erkannt werden, berichtet sie weiter. Doch die junge Frau schnappte sich die Tasche wieder und verließ das Modehaus, nachdem die Verkäuferin ihr erklärte, dass die Klamotten noch nicht einmal bezahlt waren. Des Weiteren konnte sie dann beobachten, wie die junge Frau auf der Beifahrerseite in ein Auto stieg und davon fuhr. Das Kennzeichen notierte sich die Verkäuferin und meldete es der Polizei.

Bei Durchsuchung von Wohnung Waffen gefunden

Die 24-Jährige konnte mittlerweile ausfindig gemacht werden. Vor Gericht machte sie Gebrauch von ihrem Aussageverweigerungsrecht um sich selbst nicht zu belasten. Sie hatte im Voraus schon eine Aussage gemacht und das Verfahren gegen sie ist eingestellt. Mit dem älteren der beiden Männer habe sie eine kurze Beziehung gehabt, berichtete einer der Sachbearbeiter der als Zeuge aussagte und die Aussage der 24-Jährigen zuvor aufnahm. Der Angeklagte habe der Frau die Klamotten gegeben und sie darum gebeten, diese zurückzubringen. Von der Straftat habe sie nichts gewusst.

Bei den Durchsuchungen der Wohnungen der Angeklagten wurden Betäubungsmittel gefunden, berichteten weitere Beamten die als Zeugen geladen waren. Zusätzlich fanden die Beamten bei der Durchsuchung im Wohnzimmer des 31-Jährigen auch Waffen. Er gab auch zu, eine dieser Waffen bei der Tat verwendet zu haben.

Schon am ersten Prozesstag gaben beide an, vor der Tat Alkohol, Suputex und Amphetamin eingenommen zu haben. Doch der Sachverständiger geht aufgrund der Aussagen der Zeugen nicht von einer relevanten Intoxikation aus. Beide hätten allerdings schon früh mit dem Konsum von Drogen begonnen und deswegen mittlerweile auch Schulden. Der Prozess wird am 4. Mai fortgesetzt.