Eine direkt eingeleitete Fahndung nach dem Villinger Bankräuber brachte zunächst keinen Erfolg. Foto: Marc Eich

Die Ermittlungen zum Raubüberfall auf eine Villinger Sparkasse am vergangenen Donnerstag laufen auf Hochtouren. Gibt es bereits Hinweise auf den Täter? Und werden Bilder aus der Überwachungskamera veröffentlicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von anderthalb Jahren ist die Sparkassen-Filiale in der Erlenstraße überfallen worden. Während der Täter aus dem Bankraub vom Mai 2023 noch hinter Gittern sitzt, versuchen die Ermittler herauszufinden, wer für den Überfall am 28. November verantwortlich ist.

 

An jenem Donnerstagabend hatte ein bislang unbekannter Mann kurz vor 18 Uhr – und damit kurz vor Filialschließung – die Sparkasse betreten, eine Angestellte mit einem Messer bedroht und dadurch einen vierstelligen Geldbetrag erpresst.

Gibt es bereits Hinweise auf den Täter? Bislang liegen der Polizei keine konkreten Hinweise zum Täter vor. Dies erklärt Polizeisprecher Daniel Brill auf Anfrage unserer Redaktion. Auch die Ausdrucksweise des Räubers beim Überfall sei nicht so markant gewesen, als dass sie bei einer möglichen Identifizierung eine Rolle spielen könnte. „Der Täter hat bei seiner Forderung nur wenige Worte gesprochen und diese in deutscher Sprache formuliert“, so Brill.

Welche Beschreibung liegt vor? Nach Angaben der Beamten ist der männliche Täter etwa 190 Zentimeter groß und schlank. Er trug dunkle Kleidung, Handschuhe und weiße Schuhe. Die Kriminalpolizei Rottweil sucht weiterhin Hinweise zum Täter, die unter der Nummer 0741/47 70 gemeldet werden können.

Werden Aufnahmen aus der Überwachungskamera veröffentlicht? Das wird derzeit noch geklärt. Brill: „Die Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung wird nach Auswertung des Videomaterials mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt.“ Hierfür müsse jedoch gesichert sein, dass tatsächlich auch geeignetes Bildmaterial vorliegt, welches bei einer Fahndung hilft und es dürften keine ermittlungstaktischen Gründe dagegen sprechen.

Welche Gründe könnten gegen eine Veröffentlichung sprechen? In manchen Fällen möchte die Polizei verhindern, dass Informationen zu einem Überfall oder anderen Straftaten an die Öffentlichkeit gelangen – aus „ermittlungstaktischen Gründen“, wie es seitens der Behörden dann heißt. Brill klärt auf: „Hier geht es beispielsweise darum, dass wir kein Täterwissen weitergeben möchten.“ In einigen Fällen könne dieses Wissen helfen, einen Tatverdächtigen zu überführen. Auch könne es sein, dass die Strafverfolgungsbehörden gar nicht preisgeben möchten, dass der Täter bei seiner Tat aufgenommen wurde.

Es gebe aber noch weitere Gründe, die gegen eine Veröffentlichung von Bildern, beispielsweise aus einer Überwachungskamera, sprechen. Das sei dann der Fall, wenn darauf Opfer zu erkennen sind und diese nicht unkenntlich gemacht werden können oder es auch zu schwerwiegenden Szenen kam, die nicht in die Öffentlichkeit transportiert werden sollten.

„Losgelöst von dieser schwerwiegenden Straftat“, betont Brill, könne in manchen Fällen auch das Persönlichkeitsrecht des Täters eine Veröffentlichung von entsprechenden Bildern untersagen. „Hier muss erst überprüft werden, welches Rechtsgut betroffen wäre und inwieweit in die Rechte des Täters eingegriffen wird – denn auch dieser hat trotz einer Straftat weiterhin seine Rechte.“

Was geschah mit dem Bankräuber vom Mai 2023? Bereits drei Wochen nach der damaligen Tat war der Bankräuber, der eine Schreckschusswaffe bei sich führte und 5500 Euro erbeutete, festgenommen worden. Anhand von Fingerabdrücken an Tätergegenständen in einem Altkleidercontainer und dank DNA an der Tatkleidung wurde der junge Mann überführt.

Seine genetischen Informationen befanden sich in der polizeilichen Datenbank, sodass die Handschellen schnell klickten. Im September des gleichen Jahres ist der Mann vom Landgericht Konstanz zu einer Haftstrafe von vier Jahren und eine zwei Jahre andauernde Therapie verurteilt worden.