Das CJD möchte am Überberger Weg Jugendhilfe-Wohngruppen entstehen lassen. Im Gemeinderat musste dafür nun der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.
Wie geht es für den Überberger Weg 41 weiter? Das war Thema im Gemeinderat in Altensteig. Das Christliche Jugenddorfwerk, kurz CJD, dem das Gebäude gehört, orientiere sich mittlerweile mehr in Richtung Jugendhilfe und weniger im Bereich Ausbildung und Rehabilitation.
„Die ehemalige Kundschaft, sage ich mal, die Jugendlichen, die dort ihre Ausbildung gemacht haben, kommt heute in normalen Handwerksbetrieben unter“, erklärte Bauamtsleiterin Nadine Hentschel die Entwicklung.
Deshalb soll das Gebäude im Überberger Weg 41 rückgebaut und ein mehrgeschossiger Neubau entstehen. In diesen sollen Jugendwohngruppen einziehen. Der Gemeinderat sollte nun den Bebauungsplan ändern, um das private Bauprojekt zu ermöglichen.
Offene Bauweise und nicht höher als bisher
Das neue Gebäude soll 10,5 Meter hoch werden und eine offene Bauweise haben. Damit wäre es nicht höher als das bisherige Gebäude.
Stadtrat Tobias Schmid (CDU) erkundigte sich im Lauf der Sitzung nach der Parkplatzsituation. Hentschel erläuterte, die Parkplätze seien auf dem Grundstück. Die Zufahrtssituation werde im Vergleich zu jetzt nahezu erhalten.
Stellplätze soll es auf der Nordseite geben, während die Wohngruppen und Aufenthaltsbereiche südlich in Richtung Hessenteichweg angesiedelt werden. Für Gehölze gibt es eine Pflanzbindung, es dürfen also nicht beliebig Pflanzenarten gesetzt werden.
Laut der Bauvorschriften ist die Dachform frei wählbar. Werbung darf weder zu groß noch zu auffällig sein – sie darf nur untergeordnet im Bild erscheinen. Flächen, die nicht überbaut wurden, müssen als Grünflächen angelegt werden.
Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, das heißt, es darf dort keine Industrie, auch keine Tankstellen oder Gartenbaubetriebe angesiedelt werden. Es wären maximal vier Vollgeschosse möglich. Berti Großmann von den Freien Wählern wollte wissen, ob nicht auch drei Vollgeschosse reichten. Durch die Hanglage könnten es nur drei werden, beruhigte Hentschel.
Auch ein Artenschutzgutachten wurde erstellt. „Wir haben Vermeidungs und Minimierungsmaßnahmen“, erklärte Rolfes zu den Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenarten. Gehölzrodungen sind demnach nur vom 1. März bis 31. Oktober möglich, wenn keine Vögel brüten und außerhalb der Aktivitätszeit von Fledermäusen. Außerdem soll es eine insektenfreundliche Beleuchtung geben. Zusätzlich werden zwei Sperlingskoloniekästen eingerichtet, das ergibt sechs Nistplätze für die Vögel.
Die neuen Gebäude müssten doch im Vergleich zum Bestand nach Süden rücken, meinte Hartmut Hobler (SPD/Grüne). Hentschel bestätigte: „Es rutscht deutlich weiter runter“.
Beschluss mit einer Gegenstimme
Der Plan wurde vom Gemeinderat mit einer Gegenstimme von Uwe Thaler (AfD) angenommen.