Was ging beim Schlossgarten-Einsatz am 30. September 2010 im Hintergrund vor? Foto: dpa

Ein zweiter U-Ausschuss soll sich mit dem Schlossgarten-Einsatz vom 30. September 2010 beschäftigen. Vorab soll dessen Rechtmäßigkeit geklärt werden. Nur: Welcher Gutachter bekommt den Auftrag?

Ein zweiter U-Ausschuss soll sich mit dem Schlossgarten-Einsatz vom 30. September 2010 beschäftigen. Vorab soll dessen Rechtmäßigkeit geklärt werden. Nur: Welcher Gutachter bekommt den Auftrag?

Stuttgart - Zwischen Grün-Rot und der Opposition ist ein Streit über den Gutachter ausgebrochen, der die Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II klären soll. Grün-Rot stimmte zwar grundsätzlich für die von der CDU gewünschte Prüfung, lehnte deren Personalvorschlag aber ab. Der von ihr empfohlene Würzburger Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz habe jahrelang in der Grundsatzabteilung der damals CDU-geführten Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen gearbeitet, teilten Grüne und SPD am Donnerstag in Stuttgart mit.

Grüne und SPD benannten Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Uni Osnabrück. Diese hält wiederum die CDU nicht für unabhängig, sei sie doch in der Vergangenheit umfassend als Sachverständige für die Grünen tätig gewesen. Der FDP-Obmann Timm Kern stellte die Frage, „welche Klärung ein Gutachten bringen kann, dessen Autorin von einem Teil des Ausschusses als befangen angesehen wird“. Die Koalition setze auf ihre Mehrheit und zeige damit, dass sie nicht Aufklärung, sondern Verurteilung der Vorgängerregierung anstrebe.

CDU-Obmann Löffler protestiert

CDU-Obmann Reinhard Löffler sagte: „Es gilt das Recht des Stärkeren, die Minderheit ist nur störendes Beiwerk.“ Die CDU werde prüfen, wie sie mit dem Verhalten der Regierungsfraktionen umgehe und welche rechtlichen Möglichkeiten sie habe. Löffler hält den U-Ausschuss für verfassungswidrig, weil es darin um Willens- und Meinungsbildung im Kabinett von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gehe. Diese komme als „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ nicht als Untersuchungsgegenstand infrage.

Der zweite Ausschuss des Landtags zum Komplex Stuttgart 21 soll klären, ob es politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am „Schwarzen Donnerstag“ gab. Am 30. September 2010 waren 130 Demonstranten und 34 Beamte bei Auseinandersetzungen während der Räumung des Schlossgartens für Stuttgart 21 verletzt worden.

Die Obmänner von SPD und Grünen gaben sich entspannt. „Wir haben keine Bedenken an der Verfassungsgemäßheit des Untersuchungsauftrages. Deshalb kann das gerne ein Gutachter überprüfen“, sagte Grünen-Obmann Uli Sckerl. Allerdings sei die CDU-Argumentation abwegig. „Der Ausschuss muss überprüfen können, ob dem ersten Untersuchungsausschuss von der Mappus-Regierung Unterlagen vorenthalten wurden“, betonte SPD-Obmann Sascha Binder.

Überdies wurde bekannt, dass der Ausschuss auf Antrag der CDU einstimmig die Ladung des ehemaligen Oberstaatsanwalts Bernhard Häussler beschlossen hatte. Die Christdemokraten erhoffen sich Aufklärung zu den Umständen des „Schwarzen Donnerstags“ und zu den daraus folgenden Verfahren gegen Stuttgart-21-Gegner.