Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst kann umgesetzt werden. Das lange Warten auf die von Gewerkschaft und Kommunen vereinbarte Gehaltserhöhung soll bald ein Ende haben.
Die Erleichterung ist der Ernüchterung gewichen: Nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, den Bund und Kommunen am 6. April mit den Gewerkschaften erzielt hatten, hat sich Unmut in den Belegschaften breit gemacht. Denn die Gehaltsaufbesserung für rund 2,5 Millionen Menschen in Höhe von 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro monatlich, die zum 1. April erfolgen sollte, bleibt vorerst aus. Das hat hinter den Kulissen schon zu Unmut geführt.
Grund sind die eigentlich üblichen Redaktionsverhandlungen – quasi das Gefeilsche um das durchaus relevante Kleingedruckte im Tarifvertrag. In weiten Teilen seien diese Gespräche „die Fortsetzung einer langwierigen und schwierigen Tarifrunde“ gewesen, in der sich die Vertreter des Bundes und der kommunalen Arbeitgebervereinigung VKA „oftmals nicht einig waren“, schildert die Gewerkschaft Verdi. Dies führe nun zu zahlreichen unterschiedlichen Regelungen bei beiden Arbeitgebern.
„Kommunen und VKA tragen alleine die Verantwortung“
Tatsächlich ist nach acht Verhandlungsrunden eine Einigung in den Redaktionsverhandlungen erzielt worden, und auch die sogenannte Widerrufsfrist ist abgelaufen – damit kann das Tarifergebnis endgültig umgesetzt werden. Die gegenseitige Schuldzuweisung geht erst richtig los – seitens der Gewerkschaften wird moniert, dass die Arbeitgeber versucht hätten, die nachgelagerten Verhandlungen strategisch zu nutzen. „Die Kommunen und die VKA tragen alleine die Verantwortung für die Verschleppung der finalen Einigung bis in den Juli“, kritisiert die Verdi-Landesvorsitzende Maike Schollenberger auf Anfrage unserer Zeitung. „Jetzt ist der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Baden-Württemberg in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Kommunen im Land wenigstens im August die Auszahlung garantieren – eine nochmalige Verzögerung in den Herbst hinein ist nicht akzeptabel.“
Zahlen und Fakten zur TVÖD-Erhöhung 2025
- 2,5 Millionen: Die ungefähre Anzahl der von der Tarifeinigung betroffenen Beschäftigten.
- 3,0 Prozent: Die prozentuale Höhe der vereinbarten Gehaltsaufbesserung.
- 110 Euro: Der monatliche Mindestbetrag der Erhöhung.
- 42 Stunden: Die maximale wöchentliche Arbeitszeit, auf die im Krankenhausbereich ab 2026 freiwillig erhöht werden kann.
Klarheit erst am 31. Juli für die Kommunen
KAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvana Donath betont, dass man besonders lange um den Verpflegungskostenzuschuss für die Auszubildenden sowie um die von Januar 2026 an geltende freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf durchschnittlich bis zu 42 Stunden wöchentlich im Bereich der Krankenhäuser gerungen hätte.
Die abschließende redaktionelle Einigung sei bis zum 28. Juli nicht klar gewesen. Seither hätte noch eine Rückmeldung der Gewerkschaften an die VKA zu den Änderungstariftexten ausgestanden – diese Reaktion sei erst am 31. Juli eingegangen. Aktuell müsse die Arbeitgebervereinigung die bundesweit geltenden „Zahlbarmachungsrundschreiben“ aussenden, um den Verbandsmitgliedern die Umsetzung – also die technische Programmierung der neuen Entlohnung – zu ermöglichen. Mehr als 100 Anlagen sollen es wegen diverser Entgeltbestandteile sein.
Termine zur TVÖD-Erhöhung/Auszahlung
- 6. April: Datum des ursprünglichen Tarifabschlusses.
- 1. April: Ursprünglich geplantes Datum für das Inkrafttreten der Gehaltserhöhung im TVöD.
- 1. Juni: Geplantes Datum für das Inkrafttreten der Erhöhung im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe.
- Juli: Der Monat, bis zu dem sich die finale Einigung in den Redaktionsverhandlungen hinzog.
- 28. Juli: Zeitpunkt, bis zu dem die redaktionelle Einigung unklar war.
- 31. Juli: Datum, an dem die letzte Rückmeldung der Gewerkschaften bei der VKA einging.
- August: Der Monat, in dem die Auszahlung laut Verdi eigentlich spätestens erfolgen sollte.
- September / Oktober: Die Monate, die vom KAV als wahrscheinlicher Auszahlungszeitpunkt genannt werden..
Wegen der Urlaubszeit ist der Oktober wahrscheinlich
Je nach Programmieraufwand, so mutmaßt die Hauptgeschäftsführerin, werde frühestens im Monat September ausgezahlt – wegen der Urlaubszeit sei jedoch der Oktober wahrscheinlicher. Die Auszahlung mit dem Monatsgehalt erfolgt dann rückwirkend zum 1. April für den TVöD und zum 1. Juni für den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe, der vor allem die Stadtwerke betrifft.
Von der Stadt Stuttgart heißt es dazu: Nun könne der IT-Dienstleister tätig werden. „Da wir diese Umsetzung nicht selbst vornehmen, können wir keine verbindliche Zeitangabe machen, wann die Tariferhöhung zahlungswirksam wird“, sagt eine Sprecherin. Den Beschäftigten gehe aber kein Geld verloren – sie erhielten die Bezüge rückwirkend zu den im Tarifvertrag vereinbarten Zeitpunkten.