Zwei Männer hatten Ende 2015 in Tuttlingen einen 22-Jährigen halb tot geprügelt. Sie wurden vom Landgericht Rottweil zu lanjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig: Der BGH hat die Revision der beiden angeklagten verworfen. Foto: Seeger

BGH verwirft Revision der Angeklagten. Männer hatten 22-Jährigen in Tuttlingen halb totgeschlagen.

Tuttlingen/Rottweil - Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. April 2017, mit dem die Schwurgerichtskammer des Landgerichts zwei Angeklagte verurteilt hatte, ist rechtskräftig. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 10. Januar die Revisionen der beiden Angeklagten verworfen.

Die beiden Angeklagten waren - nach mehr als sieben Monaten Verhandlungsdauer von der Schwurgerichtskammer wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von neun und zehn Jahren verurteilt worden.

Die Angeklagten hatten am 19. Dezember 2015 gegen 5.15 Uhr am Zentralen Omnibusbahnhof in Tuttlingen ein ihnen unbekanntes Tatopfer lebensgefährlich verletzt. Sie hatten, um sich für eine durch Dritte erlittene vorausgegangene Demütigung abzureagieren, mit Holzstöcken auf Kopf und Körper eines zufällig ausgewählten Tatopfers so massiv eingeschlagen, dass dieses nachhaltig geschädigt wurde und unter anderem einen Schädelbruch mit Schädelhirntrauma erlitt, weswegen das Tatopfer mehrere Monate stationär in verschiedenen Krankenhäusern behandelt werden musste. Auch zum Zeitpunkt des Urteils war die Behandlung noch nicht abgeschlossen, weitere Operationen waren zu erwarten.