Jubeln ja, aber nicht so: Auch ein WM-Sieg schützt nicht vor der Anschnallpflicht. Foto: dpa

Hoffen auf ausgewogenes Verhältnis zwischen Jubel und Nachtruhe. Keine Toleranz im Hinblick auf Straftaten.

Tuttlingen - Noch wenige Stunden bis zum ersten Anstoß der Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Ein Fußballturnier, das Fans, im wahrsten Sinne des Wortes, rund um den Erdball bewegt. Fußballanhänger aller Nationen werden auch bei diesem Turnier die sportlichen Erfolge ihrer Mannschaften ausgelassen feiern und ihre Freude mit Autokorsos zum Ausdruck bringen.

Tuttlingen - Fußballfans aller Nationen werden ab Donnerstag die Fußball-WM in Brasilien verfolgen, die sportlichen Erfolge ihrer Mannschaften ausgelassen feiern und ihre Freude mit Autokorsos zum Ausdruck bringen.

Bedingt durch die Zeitverschiebung enden einzelne Spiele nach europäischer Zeit erst am Abend bzw. in der Nacht. Eine Herausforderung für die Einsatzkräfte im Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen, die sich für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jubelfeiern und Nachtruhe einsetzen möchten.

In Absprache mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie den zuständigen Verkehrsbehörden treffen die Polizeibeamten der Polizeireviere im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen - also in den Kreisen Schwarzwald-Baar, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalb und Freudenstadt - lageabhängig und unter Berücksichtigung des Spannungsfelds Jubel und Ruhestörung bzw. Autokorso und Verkehrsbehinderungen die notwendigen Maßnahmen. Straftaten wie etwa Körperverletzungsdelikte, Abbrennen von Pyrotechnik oder auch Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie bedeutende Ordnungswidrigkeiten würden und konsequent verfolgt, heißt es in einer Erklärung der Polizei. Dazu gehören auch das Zufahren auf einzelne Personen oder Personengruppen, das Befahren von Fußgängerzonen, das Sitzen auf Motorhauben und Fahrzeugdächern oder das Stehen im Cabrio.

Die Polizeibeamten sind jedoch nicht nur zur Verhinderung gefährlicher Verhaltensweisen vor Ort. Sie überwachen auch im Rahmen geplanter Veranstaltungen, ob die mit den Behörden abgestimmten Auflagen, insbesondere die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, eingehalten und umgesetzt wurden.

Gemäß dem Grundsatz "Fair Play" appelliert die Polizei an alle Fußballfans, sich bei aller Freude an die Spielregeln des Miteinanders und an die Gesetzbücher zu halten. Nicht jeder Anwohner oder Verkehrsteilnehmer sei Fußballfan, geben die Ordungshüter zu bedenken.