Die Feuerwehr Tuttlingen musste wegen mehrerer Brände ausrücken - teilweise war es falscher Alarm. Foto: Symbolfoto/Eich

Polizei in Tuttlingen nimmt wohnsitzlosen 22-Jährigen vorläufig fest, muss ihn aber wieder gehen lassen.

Tuttlingen - Die Polizei Tuttlingen ermittelt gegen einen 22-jährigen Mann wegen Sachbeschädigung durch Brandstiftung sowie wegen Missbrauchs von Notrufen.

Seit November 2012 kam es bis vor kurzem zu einer Deliktserie, in der immer wieder Papiermülltonnen, Müllbehälter und zum Beispiel auch an der Straße abgestellte Wertstoff- und Müllsäcke - in der Regel nachts - in Brand gesetzt wurden.

Aufgrund der sich hieraus ergebenden Gefahr erregten einige der Taten besondere Aufmerksamkeit. So kam es Ende Januar zu einer Serie kleinerer Brände, bei denen der Unbekannte zeitlich versetzt und immer mit derselben Vorgehensweise Müll und Müllbehältnisse in Brand setzte. In allen Fällen musste die Tuttlinger Feuerwehr ausrücken und konnte so ein Übergreifen der Brände auf angrenzende Gebäude verhindern.

Die Untersuchungen der Polizei führten schließlich zur Ermittlung des 22-jährigen Täters. Der junge Mann hält sich derzeit im Landkreis Tuttlingen auf, hat jedoch keinen festen Wohnsitz.

Außerdem stellte sich heraus, dass der 22-Jährige in mindestens zwei Fällen durch vorgetäuschte Unglückslagen Großeinsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ausgelöst hatte. So hatte der junge Mann am 11. Februar über Notruf die Einsatzkräfte verständigt und einen Gebäudebrand mit anschließender Explosion in der Hermannstraße in Tuttlingen vorgetäuscht. Am 27. Februar teilte der zunächst Unbekannte einen schweren Verkehrsunfall an der Einmündung der Hohner- zur Dr. Karl-Storz-Straße mit, bei dem Personen eingeklemmt und verletzt worden seien. In beiden Fällen war es zu keinem Unglück gekommen, so dass die Einsatzkräfte unverrichteter Dinge wieder abrücken mussten.

Beamte des Polizeireviers Tuttlingen konnten den 22-Jährigen Ende der vergangen Woche vorläufig festnehmen. Bei seiner Vernehmung legte der alkoholkranke Mann ein Teilgeständnis ab. Zwischenzeitlich musste er wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Er hat nun mit weiteren Ermittlungen zu rechnen. Gegenstand ist hierbei auch, ob der 22-Jährige für weitere Delikte im Landkreis Tuttlingen als Täter in Frage kommt.

Das Strafgesetzbuch sieht für gleich gelagerte Straftaten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Geprüft wird außerdem, ob der 22-Jährige die Einsatzkosten tragen muss.