Nach dem Einspruch des Landesligisten TuS Ergenzingen hat das Sportgericht nun eine der Strafen reduziert.
Nun ist klar, wie es mit den beiden gesperrten Spielern des TuS Ergenzingen weiter geht, die in der Landesligapartie des TSV Harthausen gegen den TuS Ergenzingen am 18. Oktober eine Rote Karte gesehen hatten.
Gegen das Urteil des Sportgerichts der Verbands- und Landesligen hatte der TuS Einspruch eingelegt. Nun hat der Bezirk Nördlicher Schwarzwald in einer Mitteilung zum einen die neue Einschätzung des Sportgerichts bekannt gegeben und zum anderen den Vorfall im Detail zusammengefasst.
Hier heißt es: „In der 88. Spielminute kam es nach einem Zweikampf zu einem Gerangel, das in eine Rudelbildung mündete. Dabei griffen zwei Spieler des TuS Ergenzingen aktiv ins Geschehen ein: Einer der Spieler rannte über 25 Meter heran, umklammerte einen Gegenspieler, riss ihn zu Boden und warf sich auf ihn. Anschließend versuchte er, diesem einen Tritt zu verpassen. Ein weiterer Spieler trat am Rande des Rudels einem Gegner seitlich gegen das Schienbein, wodurch dieser kurzzeitig zu Boden ging, jedoch weiterspielen konnte.“
Das Sportgericht wertete beide Aktionen als schwerwiegende Verstöße gegen die sportliche Fairness. Das Sportgericht betonte in seiner Begründung, dass derartige Übergriffe „dem sportlichen Anstand und dem Charakter des Fußballs widersprechen“ und klare Sanktionen erforderlich seien.
Neun und fünf Spiele
Von sieben auf fünf
Das Sportgericht hat deshalb für das unsportliche Verhalten des erstgenannten Spielers – Oliver Ignacz, wie bereits bekannt war – eine Sperre von neun Pflichtspielen verhängt. Das Urteil bleibt auch nach dem Ergenzinger Einspruch das gleiche. Für die Tätlichkeit des zweiten Spielers – Nico Gulde – kam es nun zu eine Reduzierung der Sperre. In erster Instanz war eine Sperre von sieben Pflichtspielen ausgesprochen worden. Nach dem Einspruch wurde vom Sportgericht die Strafe auf fünf Spiele reduziert. „Beide Urteile sind jetzt rechtskräftig“, teilen die Bezirksverantwortlichen mit.