Unter anderem hortete der junge Mann zehn Cannabis-Pflanzen in seiner Wohnung. (Symbolbild) Foto: Berg

24-Jähriger hortet 380 Ecstasy-Tabletten und zehn Marihuana-Pflanzen in Wohnung.

Tuningen/VS-Villingen - Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen 24-Jährigen Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Im Januar 2019 fand die Polizei etwa 380 Ecstasy-Tabletten und zehn junge Marihuana-Pflanzen in der Wohnung des Angeklagten in Tuningen. Der Fund von mehreren Messern, die im Wohnzimmerschrank gelagert wurden und in der Öffentlichkeit nicht zulässig sind, stellte den Angeklagten unter den Verdacht, er würde bewaffnet mit Betäubungsmitteln handeln.

24-Jähriger räumt Absicht zum Handel ein

Der Staatsanwalt ließ diesen Vorwurf allerdings im Laufe des Verfahrens fallen. Das Verfahren zu einem weiteren Tatvorwurf stellte die Staatsanwaltschaft ein.

Der 24-jährige Angeklagte gab an, die Schule mit einem Hauptschulabschluss beendet und eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker gemacht zu haben. Seit drei Jahren arbeite er unbefristet in einer Härterei. Der Angeklagte räumte den Besitz der Tabletten ein und gab zu, beabsichtigt zu haben, diese weiterzuverkaufen.

In einer Verständigung zwischen dem Verteidiger, dem Staatsanwalt und dem Richter wurde ein Strafmaß im Rahmen von einem Jahr und drei Monaten bis zu einem Jahr und neun Monaten festgelegt. Die Strafe soll zur Bewährung ausgelegt werden. Diese Verständigung gelte nur, wenn sich der Angeklagte dazu bereit erklärt, die Fachstelle Sucht aufzusuchen, um sich dort in eine ambulante Therapie zu begeben, denn der Angeklagte habe mit Alkohol- und Drogenabhängigkeit zu kämpfen.

Angeklagtem kommt Berufsausbildung zu Gute

"Wir haben hier den Ball flach gehalten", betonte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Zu Gute kam dem 24-Jährigen vor allem seine Biografie, die eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung vorweist. Auch sein geregelter Tagesablauf durch einen Arbeitsplatz, an dem er bereits seit drei Jahren tätig ist, wirkte sich positiv auf sein Strafmaß aus.

Der Verteidiger schloss sich dem vorgeschlagenen Strafmaß des Staatsanwalts von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung an und betonte die Bereitschaft des Angeklagten, sich bei der Fachstelle Sucht helfen zu lassen, um seine Suchtproblematik in den Griff zu bekommen.

Der Angeklagte erhält dabei auch Unterstützung seitens seiner Familie. Neben der Bewährungsstrafe erwarten den 24-Jährigen regelmäßige Drogentests.