Die Friedhofsgebühren in Tuningen steigen mit sofortiger Wirkung kräftig an. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder Bote

Gebühren: 20 Prozent mehr müssen bezahlt werden / Baumgräber sind günstiger / LED-Lichter sind untersagt

Rund 20 Prozent steigen die Kosten und Gebühren für Beerdigungen auf dem Tuninger Friedhof.

Tuningen. Die Friedhofssatzung von 2001 wurde von Kämmerer Thomas Berninger ausgearbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Jedoch nicht nur die Gebührenänderungen, sondern auch etliche Paragrafen wurden neu ausgewiesen.

Der Kostendeckungsgrad der vergangenen Jahre lag teils deutlich unter 30 Prozent, was letztlich auch im Prüfungsbericht der Landkreisverwaltung Schwarzwald-Baar bemängelt wurde.

Hieraus wurde eine Gebührenkalkulation zusammen mit der Gemeindeprüfungsanstalt entwickelt und eine künftige Gebührenobergrenze aufgezeigt.

Allerdings wird die Gemeinde nicht an das gewünschte obere Limit gehen, doch die Kosten werden jetzt um rund 20 Prozent erhöht. So liegen künftig die Bestattungskosten für ein Reihengrab bei 800 Euro plus die Grabgebühren von 1300 bis 2000 Euro.

Neu ist nun auch die Regelung eines Baumgrabes, bei dem pro Baum 32 Urnen innerhalb der Umrandung Platz finden. Die Kosten hierzu liegen bei 1400 Euro gegenüber dem Urnenwandplatz von 750 Euro.

Auch wer in Tuningen bestattet werden darf, ist neu geregelt. So dürfen auch Tuninger, die ihre letzten Lebensjahre in einem Altenheim oder einer Pflegeein- richtung einer anderen Gemeinde verbracht haben, in ihrer alten Heimat begraben werden.

Auch die Gestaltung der Gräber, sei es die Bepflanzung wie auch die Grabsteine, wurde neu geregelt. Hier habe sich in den vergangenen Jahren einiges geändert und diesem will man Rechnung tragen. Untersagt sind auf jeden Fall LED-Lichter oder ähnliches mit wechselndem Licht. Das umfassende Werk wurde vom Gemeinderat genehmigt und gilt mit sofortiger Wirkung.

"Wir haben jetzt eine komplette Regelung mit allen Neuerungen geschaffen, die wohl wieder für eine lange Zeit Bestand haben kann", so Kämmerer Berninger.