Henner Lamm von der Kommunalplan GmbH stellt den Planentwurf vor. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Bebauungsplanänderung im Gebiet des "Marielehauses" kommt voran

Das Ziel der Gemeinde ist klar: Im Ortszentrum hinter dem "Lebenshaus Ochsen" soll ein zentrales Gebäude für zwei Arztpraxen, Pflege- und Altenwohnungen entstehen.

Tuningen. Das Verfahren zieht sich bereits über Jahre, denn der Abriss des ursprünglich denkmalgeschützten Ökonomiegebäudes verhinderte eine schnelle Umsetzung. Zwischenzeitlich ist dies jedoch Geschichte, und nun soll eine Bebauungsmöglichkeit auf dem Gelände geschaffen werden.

Henner Lamm von der Kommunalplan GmbH stellte den neuen Entwurf mit dem Offenlagebeschluss vor. Die hinter dem Ärztehaus zu bebauende Wohnanlage soll mit einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen komplett unterkellert werden. Die Zufahrt erfolgt dann über den "Winkel". Neu ist nun eine Erweiterung des Gebiets um die Flurstücke 167 und 168 an der Ecke im Winkel zur Friedhofstraße. Hier stehen zwei Gebäude, welche dann abgebrochen und durch eine neue Wohnbebauung ersetzt werden sollen. Die Gemeinde hat die Flächen bereits an die SWR Wohnbau veräußert, welche das gesamte Vorhaben umsetzen will. Das Planungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Die angestrebte Mischnutzung fällt in die neue Regelung eines "urbanen Gebiets", wonach die Nutzung nicht im gleichen Verhältnis von gewerblichen zu Wohnzwecken dienenden Räumen erfolgen muss. Das Ärztehaus wird als dreigeschossiges Gebäude ausgewiesen, wobei die Gesamthöhe unter dem ehemaligen Gebäude liegt. Die Wohnanlage erfolgt dann in zweigeschossiger Bauweise.

Gemeinderat Hans Münch regte an, die Parkplätze für das Ärztehaus von Beginn an fest auszuweisen. Davon riet der Planer jedoch ab und verwies auf den folgenden tatsächlichen Bauantrag. Hier hat man dann immer noch Handlungsspielraum und zementiert die Sachlage nicht von vorneherein in die Bücher, so Henner Lamm. Es erfolgt nun die Offenlage, bei der sowohl die Behörden die Prüfung vornehmen wie auch die Anwohner entsprechende Einspruchsprüfungen vornehmen können.