Wenn die Gemeinde die geplante Änderung des Bebauungsplans rund um die Kalkhofstraße in Tuningen nicht umsetzen und die Bauten legalisieren kann, müssen die Grundstücksbesitzer die Zäune und Bauten zurückbauen. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Grundstücksbesitzer an Kosten für Umwidmung des Geländes beteiligt

Tuningen. Die Sanierung der Kalkhofstraße steht nächstes Jahr in Tuningen an, in diesem Zusammenhang soll auch der Bebauungsplan in diesem Gebiet geändert werden. Letzteres stößt jedoch bei so manchem Anlieger bitter auf, denn das hat erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Willi Stöffler machte seinem Ärger bei der Bürgerfragerunde bei der letzten Gemeinderatsitzung Luft. "Dieses Verfahren ist eine Unverschämtheit gegenüber den Betroffenen, und ich werde mich mit allen Mitteln dagegen wehren", kündigte Stöffler an. Hintergrund sind Zäune und Gartenhäuser zwischen den Wohnhäusern und dem dahinterliegenden Feldweg. Dies sind offiziell landwirtschaftliche Flächen und können weder bebaut noch eingezäunt werden. Teils hat dies seit Jahrzehnten Bestand. Doch im Zuge einer Prüfung durch das Landratsamt, insbesondere aufgrund zweier Einzäunungen mit einem rund zwei Meter hohen Zaun, wurde dies moniert. Jetzt war es Vorschlag der Gemeinde, das gesamte Gebiet zum Gartenland umzuwidmen, um dies dann auch legalisieren zu können. Über 90 Prozent der vorhandenen Bauten könnten dann verbleiben.

Dies hat jedoch die Konsequenz, dass alle Grundstücksbesitzer mit rund zehn Euro pro Quadratmeter zur Kasse gebeten werden. Für Willi Stöffler mit einem Grundstücksanteil von rund 4000 Quadratmetern ist dies jedoch eine Summe, die er nicht zu zahlen bereit ist. "Mit 40 000 Euro würden Sie mir das Haus pfänden müssen, solch eine Summe will und kann ich als Rentner nicht bezahlen", stellte der aufgebrachte Bürger fest. Bürgermeister Jürgen Roth betonte ausdrücklich, dass man alle betroffenen Anlieger anhören möchte und es habe ja auch bereits eine Informationsveranstaltung gegeben. Jetzt habe die Gemeinde zudem alle angeschrieben.

Die Anwohner sind sich nun wohl der Tragweite des Umlegungsverfahrens bewusst, und so wird die Verwaltung in den nächsten Tagen vermutlich auch weitere Bedenken erhalten. Sollte man jedoch keine Lösung über die Änderung hinbekommen, hat das auch die Konsequenz, dass die Zäune und Bauten trotz Altbestand zurückgebaut werden müssten, so sieht es aktuell das Baurechtsamt. Auch abgestellte Boote und Wohnwagen dürfen dann nicht mehr dort stehen, dies gilt auch für Holzlagerplätze bis hin zu Gartenkompostanlagen.