Die Justiz müsse sich der Diskussion stellen, welcher Teil ihrer Arbeit mit KI erledigt werden kann, sagt Oberstaatsanwalt Altemeier. Tübingen hat auf diesem Weg Potenzial.
Die Aktenberge bei der Staatsanwaltschaft Tübingen werden kleiner – dank der elektronischen Akte. Auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bietet Potenzial für die Justiz. Jens Altemeier, Leitender Oberstaatsanwalt in Tübingen, spricht mit unserer Redaktion über Chancen und Grenzen von KI – und warum man ChatGPT besser nicht nach dem Weg zur Waschanlage fragen sollte.
Bei Ihrer Amtseinsetzung sagten Sie, dass der nächste Schritt der Einsatz von KI sein müsse. Welches Potenzial sehen Sie für den Einsatz von KI in der Justiz?
Die Künstliche Intelligenz und die sogenannten großen Sprachmodelle sind inzwischen sehr gut darin, menschliche Sprache zu verstehen und Texte zu erzeugen. Sie können zudem den Sinn von großen Textmengen schnell erschließen. Andererseits machen KI-gestützte Systeme sehr oft Fehler, wenn man ihnen Fragen stellt, die eine Festlegung verlangen. Viele kennen sicher das plakative Beispiel, in welchem ChatGPT gefragt wurde, ob es besser sei, mit dem Auto zur Waschanlage zu fahren oder zu Fuß zu gehen. ChatGPT empfahl merkwürdigerweise den Fußweg, da er umweltfreundlicher zu bewältigen und gesünder sei. Aus diesen Erfahrungen folgere ich, dass die KI den in der Justiz tätigen Menschen keine Entscheidungen abnehmen kann. Das wäre im Übrigen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht vereinbar.
Welchen praktischen Nutzen kann Ihnen KI bieten?
KI kann nach meinem Dafürhalten eingesetzt werden, um Entscheidungen vorzubereiten. Sie könnte also die für Entscheidungen relevanten Informationen aus einer Akte zusammenfassen und dem Bearbeiter in der für seine Entscheidung notwendigen Form aufbereiten. Als ganz konkreten Anwendungsfall stelle ich mir aber auch vor, dass eine KI uns künftig langwierige Schreibarbeiten abnimmt. Die KI könnte die von uns Staatsanwältinnen und Staatsanwälten getroffenen Entscheidungen nach unseren Vorgaben in Textform gießen. Die von der KI vorgeschlagenen Entwürfe von Anklagen oder Einstellungsverfügungen müssten allerdings in jedem Einzelfall von den verantwortlichen Bearbeitern geprüft und gegebenenfalls auch verbessert werden. Dennoch ließe sich auf diese Art viel Zeit und Schreibarbeit sparen. Eine langwierige Arbeit ist auch das Schreiben von Vernehmungsprotokollen. Ich würde KI gerne dafür einsetzen, dass Audiomitschnitte von Zeugenvernehmungen automatisch verschriftlicht werden. Dafür gibt es schon Systeme, die wir gegenwärtig testen.
Wie könnte der Einsatz von KI die Arbeit der Staatsanwaltschaft bis in fünf Jahren verändert haben?
Fünf Jahre sind in Zeiten des technologischen Wandels eine lange Zeit. Ich denke aber nicht, dass sich die juristische Arbeit im Kern so stark verändern wird. Aber wir werden sehr wahrscheinlich sehen, dass KI-Systeme manuelle und zeitaufwendige Arbeiten stark beschleunigen und uns wieder mehr Zeit für die eigentliche juristische Arbeit verschaffen. Die Digitalisierung der Geschäftsabläufe mit der elektronischen Akte hat schon jetzt sichtbare Veränderungen in unserer Behörde herbeigeführt. Die Aktenberge werden zunehmend kleiner und durch elektronische Vorgänge ersetzt. Letztere sind für alle Verfahrensbeteiligten schnell verfügbar. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren könnten in fünf Jahren – sozusagen auf Knopfdruck – Übersichten über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens oder einer Person erzeugt werden. Das kann die Verfahren stark beschleunigen.
Wie nutzen Sie persönlich KI für Ihre Arbeit schon heute?
Die Justiz Baden-Württemberg verfügt über eine KI-gestützte Übersetzungssoftware, die losgelöst vom Internet in einem eigenen Rechenzentrum betrieben wird. Diese nutze ich gerne, um einen Erstzugang zu fremdsprachigen Dokumenten zu bekommen. So kann ich entscheiden, in welchen Fällen eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher und Übersetzer für das Verfahren überhaupt nötig ist. Ferner durfte ich im Rahmen von Tests bereits mit KI-Rechercheassistenten in kommerziellen juristischen Datenbanken arbeiten. Diese Systeme sind leider noch sehr teuer. Ich bin aber beeindruckt, wie schnell diese Systeme qualitativ hochwertige Recherchen zu juristischen Fragestellungen durchführen.
Hilft KI auch schon bei Ermittlungen?
Ein großes praktisches Anwendungsfeld ist in der Ermittlungsarbeit der Polizei bereits heute die digitale Bild- und Videoauswertung. Ohne den Einsatz von KI könnten die immensen Datenmengen, die etwa in Ermittlungsverfahren wegen kinderpornografischen Inhalten auszuwerten sind, gar nicht mehr bewältigt werden. Die von der Polizei eingesetzte KI kann innerhalb weniger Sekunden mehrstündiges Videomaterial sichten und darin die Gesichter bestimmter Personen suchen.
Welche Anforderungen an KI sehen Sie für den Einsatz bei der Staatsanwaltschaft aktuell noch nicht erfüllt?
Ich glaube, dass in der KI-Technologie bereits alle Funktionen angelegt sind, die wir für den Einsatz bei der Staatsanwaltschaft brauchen. Ein wichtiges und komplexes Thema ist allerdings der Datenschutz. Ein KI-System zur Nutzung im Verfahrenskontext der Justiz muss so eingerichtet werden, dass personenbezogene Daten nicht nach außen gelangen und unmittelbar nach der Verarbeitung auch wieder gelöscht werden. Ferner darf die KI verfahrensbezogene Informationen auch nicht im Rahmen ihrer Selbstlernmechanismen einer Drittverwertung zuführen. Daher können wir nicht einfach ChatGPT oder eine andere kommerzielle Software nutzen. Ich bin aber zuversichtlich, dass ein sicheres Betriebsumfeld von den technischen Experten in der Justiz geschaffen werden kann.
Wie wollen Sie die Staatsanwaltschaft Tübingen zum Versuchsstandort für KI machen?
Meine Kolleginnen und Kollegen und ich sind grundsätzlich offen für die Technologie. Dabei sind wir aber keineswegs unkritisch. Es geht uns nicht darum, KI unbedingt zur Anwendung zu bringen, weil es möglicherweise gerade in Mode ist. Wir sind vielmehr sicher, dass die KI Grenzen und Risiken hat, die es im Rahmen von Pilotversuchen auszuloten gilt. Allerdings meine ich, dass auch die Justiz sich der Diskussion stellen muss, welcher Teil ihrer Arbeit mit KI-Unterstützung schneller und möglicherweise besser erledigt werden kann. Die Justiz in Tübingen ist auch deshalb ein guter Standort für eine Erprobung der Technologie, weil traditionell ein enger Kontakt zur juristischen Fakultät der Universität gepflegt wird. Hier sehe ich die Möglichkeit für Kooperationen, mit denen KI-Projekte in der Justiz auch wissenschaftlich begleitet werden könnten.