Einen Tag nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verpackungssteuer in Tübingen für rechtmäßig erklärt hat, fordert ein Horber Gemeinderat eine Verpackungssteuer nach „Tübinger Modell“ auch für seine Stadt.
Thomas Bauer, Gemeinderat der Bürger im Mittelpunkt (BiM) in Horb, richtet sich am Donnerstag mit einem Schreiben an die Stadtverwaltung, den Gemeinderat und die Presse.
Bauer schreibt: „Der Gemeinderat möge beschließen, eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell einzuführen.“ Drei Punkte führt er als Begründung für die Steuer an: „Durch die Einführung einer Verpackungssteuer werden die gebrauchten Einweggeschirre nicht einfach weggeworfen und sorgen so für weniger Müll an den Straßenrändern.“
Auf rechtssicheren Füßen
Zweitens sei die die Verpackungssteuer seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch auf rechtssicheren Füßen, und so ein legitimes Recht einer Kommune, diese einzuführen.
Drittens schreibt er: „Durch die Einführung einer Verpackungssteuer werden zusätzlich Einnahmen für unseren Haushalt generiert.“
Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Sie wird auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck. Die Steuer beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und zum Beispiel Strohhalme.
In Tübingen hatte eine Franchise-Nehmerin von McDonalds nach Angaben des Fast-Food-Konzerns beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Steuer eingelegt.