In Tübingen steht der Chef der Reutlinger Hells Angels vor Gericht. Foto: dpa

Brutaler Zwischenfall im Rockermilieu: Ein 48-Jähriger soll in Reutlingen einen Gastwirt mit einem Hammer bedroht und 10.000 Euro gefordert haben. Jetzt steht der Präsident der Reutlinger Hells Angels in Tübingen vor Gericht.  

Brutaler Zwischenfall im Rockermilieu: Ein 48-Jähriger soll in Reutlingen einen Gastwirt mit einem Hammer bedroht und 10.000 Euro gefordert haben. Jetzt steht der Präsident der Reutlinger Hells Angels in Tübingen vor Gericht.

Tübingen - Weil er einen Kneipenwirt mit brutaler Gewalt erpresst und eingeschüchtert haben sollen, steht der Präsident der Reutlinger Hells Angels seit Freitag in Tübingen vor Gericht. Der 48-Jährige soll den Inhaber des Lokals mit rund zehn anderen Rockern drangsaliert haben.

Die Richter hatten für den Prozess gegen die als gewaltbereit bekannten Rocker strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Doch anders als bei manchen vergleichbaren Prozessen waren keine Mitglieder der Bande in ihren auffälligen Kutten zu dem Prozess erschienen. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück.

Herzliche Umarmung für den Chef

Der muskulöse Rockerchef erschien mit selbstbewusster Miene und perfekt gestylten Haaren, als er in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde. Von einem der Mitangeklagten wurde er mit herzlicher Umarmung begrüßt. Für die Anklage besteht trotzdem kein Zweifel daran, dass der 48-Jährige das Reutlinger Hells-Angels-Charter straff führt und für mehrere Gewalttaten verantwortlich ist.

Die Tat soll sich im Mai abgespielt haben. Ein Mitglied der Hells Angels war in einer Kneipe in Reutlingen bei einer Schlägerei schwer verletzt worden. Der Rockerchef habe daraufhin von dem Inhaber der Kneipe eine Wiedergutmachung verlangt, heißt es in der Anklage. Zunächst soll er zehn seiner Leute zu dem Kneipen-Besitzer geschickt haben, um ihn zur Rede zu stellen. Doch das Opfer ahnte die Gefahr, verschloss die Türen und verschanzte sich in der Küche. Die Hells Angels hätten daraufhin die Tür eingetreten. Als der Wirt aber die Polizei rief, ließen sie ihn in Ruhe.

Hammer an den Hals gedrückt

Doch mit diesem Anruf bei der Polizei habe der Mann den Unmut der Hells Angels auf sich gezogen, sagte der Staatsanwalt. Mit der Staatsmacht zu sprechen, gelte in der Szene als absolutes Tabu. Deshalb sei der Chef am nächsten Tag persönlich mit einigen Begleitern in die Kneipe gegangen. Er habe dem Besitzer einen Hammer an den Hals gedrückt und gedroht, ihm den Schädel einzuschlagen - es sei denn, er zahle 10.000 Euro als Wiedergutmachung und veranstalte eine Gratis-Party für die Rocker. Doch das Opfer rief erneut die Polizei. Wenige Tage später wurde der Rockerchef verhaftet.

Die Angeklagten selbst äußerten sich wie bei Rockern üblich mit keinem Wort zu den Vorwürfen. Der Anwalt des Hells-Angels-Chefs wies die Vorwürfe zurück - betonte allerdings mehrmals, dass er nicht im Namen seines Mandanten spreche. Dem Anwalt zufolge habe der Rockerchef mit dem Kneipenbesitzer lediglich friedlich über eine Wiedergutmachung für die Schmerzen des verletzten Bandenmitglieds sprechen wollen. Von einer Bedrohung könne keine Rede sein.

Der erste Verhandlungstag dauerte nur wenige Stunden und war von prozessrechtlichen Themen geprägt. Die Beweisaufnahme soll am Dienstag beginnen. Das Tübinger Landgericht hat insgesamt acht Verhandlungstage bis in den Januar hinein angesetzt.