Im Landgericht Tübingen fiel das Urteil gegen einen Rückfalltäter. Foto: M. Bernklau

Wieder Mädchen missbraucht: Mann ist geständig und kommt in Sicherungsverwahrung. Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Tübingen/Kreis Calw - Er war voll geständig, aber ein Rückfalltäter, der nach seiner Haftentlassung auf Bewährung unter Führungsaufsicht gestanden hatte. Das Landgericht Tübingen hat ihn nun zu einer Haftstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Konkret wurde der 38-jährige Angeklagte vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften zu der Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Er hatte sogar wieder Arbeit gefunden und war von seinen Chefs in einem Hotel im südlichen Landkreis Calw untergebracht worden. Mädchen unter 16 Jahren hätte er sich überhaupt nicht nähern dürfen. Der Mann tat es aber doch, schon drei Monate nach seiner Haftentlassung.

Reue und Geständnis ersparten ihm das Wegsperren nicht

Ihm war im Prozess vorgeworfen worden, ein fünfjähriges Mädchen in Begleitung seines Bruders und eine Woche später wiederum eine Fünfjährige mit der Aussicht auf Süßigkeiten in sein Zimmer gelockt zu haben, um sexuelle Handlungen an den Mädchen vorzunehmen, so die Anklage. Der Vorwurf des Besitzes von kinderpornografischen Dateien und der Verstoß gegen die Auflagen kamen da noch hinzu. Die eigene trostlose Lebensgeschichte, sein Geständnis und seine glaubhafte Reue ersparten dem 38-jährigen gebürtigen Münchner das Wegsperren nicht.

Die Große Jugendstrafkammer unter dem Vorsitz von Sigrid Höchst ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Alle Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen ist.