In Tübingen werden zum Zwecke des Klimaschutzes Gebäude fotografiert. Manch ein Eigentümer ist damit überhaupt nicht einverstanden.
Tübingen - Es gibt Menschen, die werfen sich extra in Pose, wenn Sie das Objektiv einer Kamera sehen. Andere ziehen die Kapuze über den Kopf und blicken nach unten. Der Streit um das Recht am eigenen Bild hat schon zahlreiche Aktenordner bei Gericht gefüllt. Nun sieht es so aus, als ob schon bald eine neue Kladde hinzukommt. Dieses Mal stehen jedoch keine Menschen im Mittelpunkt, sondern Häuser. Und mit dem Wahlkampfschlager Klimaschutz hat das Ganze auch zu tun.
Den Stein ins Rollen brachte ein Bericht in der örtlichen Lokalzeitung. Da war von Mitarbeitern eines Ingenieurbüros zu lesen, die im Auftrag der Stadt Tübingen durch den Tübinger Stadtteil Lustnau wandelten. Jedes Haus werde dabei von außen genau beäugt, auf der Suche nach energetische Schwachstellen. Deutschland, Baden-Württemberg und Tübingen wollen und sollen klimaneutral werden, die Ingenieure schauen, wie das geht.
Wie funktioniert Klimaneutralität?
Offenbar hat nicht jeder Hauseigentümer Gefallen daran gefunden, dass seine vier Wände von außen nicht nur kritisch betrachtet, sondern auch fotografiert wurden. Der örtliche Ableger des Vereins „Haus und Grund“ berichtet von Mitgliedern, die mit der ziemlich einfachen Frage an die Interessenvertreter für Immobilieneigentümer herangetreten sind: Ja dürfen die das denn überhaupt?
Klimaschutz versus Persönlichkeitsrechte
Nein, glaubt Ottmar Wernicke, der Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg. Der Jurist erklärt, dass den Gemeinden zwar ziemlich viel erlaubt worden sei, um Gebäudedaten zu erheben und den Klimaschutz voranzutreiben. Doch unter den vielen Aufzählungen des Klimaschutzgesetzes darüber, was erlaubt ist, seien Fotos eben nicht dabei. Mithin sei das Fotografieren der Häuser verboten. Wobei Wernicke betont, nichts gegen den Klimaschutz zu haben und auch nichts gegen die dafür notwendigen Maßnahmen. Die Sache mit den Fotos sei aber zu viel.
Die Stadt Tübingen sieht das naturgemäß ganz anders. Vom öffentlichen Raum aus Gebäudefassaden zu fotografieren sei generell zulässig, solange keine Menschen oder Autokennzeichen zu erkennen seien, antwortet die Stadt auf entsprechende Anfrage. Da sich die Maßnahme gar nicht nach dem Klimaschutzgesetz richte, sei auch keine Ermächtigung in diesem Landesgesetz notwendig – zumal die Bilder weder verbreitet noch veröffentlicht werden sollen. Auf Wunsch der Eigentümer könnten sie auch gelöscht werden.
Die Suche nach der Gesetzesnorm
Eine Erklärung des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink hat für beide Seiten gute wie schlechte Nachrichten. Zum einen könnten die Bilder personenbezogene Daten sein, unabhängig davon, was darauf zu sehen ist, so die Expertise. Dann bräuchte die Stadt eine gesetzliche Erlaubnis zum fotografieren. Die biete das Klimaschutzgesetz eher nicht. Ein Punkt für Haus und Grund, möchte man meinen. Allerdings: die gesetzliche Grundlage könnte sich anderswo finden lassen, was die Argumentation der Stadt stützen würde. Und nun? Man werde, sagt Ottmar Wernicke, nun „sehr intensiv prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte angezeigt sind“.