Die Sperrstunde im Schwarzwald-Baar-Kreis bleibt wohl bestehen. (Symbolfoto) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Endgültige Entscheidung noch nicht gefallen. Einwände von Gastwirt werden als unbegründet angesehen.

Villingen-Schwenningen - Eine endgültige Entscheidung ist zwar noch nicht gefallen, doch schon jetzt deutet sich an, dass an der Sperrstunde im gesamten Landkreis und damit auch in der Doppelstadt festgehalten wird. Denn das Landratsamt sieht den von Gastronom Jan Christoph Uhl eingereichten Widerspruch gegen das Schließen der Lokale ab 23 Uhr als unbegründet an.

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Der Betreiber der Expressguthalle und des Ostbahnhofs in Schwenningen hatte am vergangenen Montag beim zuständigen Landratsamt Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt. Angeführt hatte er insbesondere, dass die Gastronomen ohnehin mitunter die höchsten Auflagen hätten und die Gastronomiebranche – auch aus Sicht des Robert-Koch-Instituts – nicht als Infektionsschwerpunkt zählen würden.

Verbunden seien die Einschränkungen zudem mit erheblichen Umsatzeinbußen – zudem würden die Besucher teilweise in die benachbarten Landkreise ausweichen, in denen diese Beschränkungen nicht umgesetzt werden.

Branche sei kein Infektionsschwerpunkt

In einem Schreiben an Uhl führt das Rechtsamt des Landkreises aus, dass die Anordnung der Sperrstunde eine notwendige Schutzmaßnahme zur "Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten" sei. Ziel sei es, die Ausbreitungsdynamik zu verzögern. Begründet wird die Sperrstunde auch damit, dass es im Landkreis mehrere Übertragungen in Gaststätten gegeben habe.

Die Sperrstunde trage deshalb dazu bei, dass die Zusammenkünfte vieler Menschen beschränkt werden. "Durch die Reduktion physischer Kontakte und folglich auch des damit verbundenen Infektionsrisikos ist die in der Allgemeinverfügung geregelte Sperrzeit für Gastronomiebetriebe geeignet, die Infektionsgefahr und eine Ausbreitung des Virus zu verringern", heißt es weiter zur Begründung.

Die Einführung würde zudem das "mildere Mittel zu einer vollständigen Schließung" der Lokale darstellen, "wie es in einigen europäischen Nachbarländern bereits der Fall ist".

Kontaktverfolgung soll möglich bleiben

Ziel der gesamten Allgemeinverfügung sei es, das Gesundheitssystem für die Versorgung schwer erkrankter Personen sicherzustellen und die Kontaktnachverfolgung weiterhin möglich zu machen. Die endgültige Entscheidung, ob der Widerspruch abgeschmettert wird, fällt das Regierungspräsidium Freiburg. Dieses ist laut Landratsamt die zuständige Widerspruchsbehörde.