Die Wahl zum Freiburger Gemeinderat muss nicht wiederholt werden. Foto: Alexander Blessing

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage zur Kommunalwahl mangels Beweisen zurück. Die Stadt wird aber das Auszählverfahren ändern.

Vor einigen Wochen ist der Freiburger Corona-Verschwörungstheoretiker Meinrad Spitz mit seiner Verwaltungsklage gegen die Stadt Freiburg gescheitert. Spitz hatte eine Wahlwiederholung gefordert und behauptet, das Ergebnis sei möglicherweise zu seinen Ungunsten verfälscht worden. Er hatte bei der Kommunalwahl den Einzug in den Gemeinderat verpasst.

 

Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) die ausführliche Begründung seines Urteils nachgereicht. Darin wird einerseits festgehalten, warum Spitz mit seiner Klage keinen Erfolg hatte. Andererseits wird betont, dass die Stadt Freiburg bei der Stimmenauszählung „gegen wesentliche Vorschriften der Kommunalwahlordnung“ verstoßen habe: Im Detail hatten die Wahlhelfer bei der Auszählung leere Stimmzettel aus dem Block der mehr als 20 Listen getrennt und weggeworfen.

Spitz lieferte keine Nachweise

Laut Wahlordnung hätten aber die Zettel aus jeweils einem Wahlumschlag aus Gründen der Überprüfbarkeit der Wahl zusammengeheftet werden müssen. Daraus könne man aber keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Wahlfehlern und dem Wahlergebnis oder gar eine Fälschung zulasten des Klägers ableiten, so die Richter.

Spitz selbst hatte keine Beobachtungen von Wahlfälschungen vor Gericht vorgebracht, obwohl er und vier weitere Personen aus seinem Unterstützer Umfeld bei der Auszählung als Wahlbeobachter dabei waren.

Stadt hielt Auszählverfahren für sinnvoll

Die Stadt hatte das Verfahren aufgrund der übersichtlicheren Auszählbarkeit für sinnvoll erachtet, hieß es aus dem Rathaus als Reaktion auf das Urteil.

Man erkenne das Urteil des VG aber an und werde das Auszählverfahren anpassen. „Wir belassen künftig nicht verwendete, ungekennzeichnete Stimmzettel im abgegebenen Stimmzettelblock und bewahren sie zusammen mit den gekennzeichneten Stimmzetteln auf“, so Rathaussprecher Toni Klein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.