Die Hoffnung war groß als die Stadt Schramberg am 30. Oktober 2024 eine Kamera zur Überwachung der Fläche an den Glascontainern auf dem Schweizer Parkplatz anbrachte. Mittlerweile ist bei den Anwohnern Ernüchterung eingekehrt. Und der Datenschutz könnte die Kameraüberwachung eventuell zu Fall bringen.
Wer von den Anwohnern die Lage bei seinen täglichen Spaziergängen an den Glascontainern vorbei im Blick behält, stellt nun fest: Zwar brachte die Anbringung einer Kamera und ein Hinweisschild auf die entsprechende Überwachung kurzzeitig Besserung. Doch mittlerweile haben sich diejenigen Menschen, die den illegalen Müll abladen, mit der Kamera arrangiert und laden ihren Müll außerhalb des Sichtbereichs der Kamera – also möglichst weit rechts und links gelegen von den Glascontainern und der Kamera ab. Außerdem erfährt unsere Redaktion auf Anfrage, dass es der Stadt Schramberg noch nicht gelungen sei, mittels der Kamera überhaupt einen einzigen Müllsünder zu überführen.
Im Zuge einer hintergründigen Recherche stieß unsere Redaktion auch darauf, dass eine Kameraüberwachung an Müllcontainern in Villingen-Schwenningen im November 2023 vom Landesdatenschutzbeauftragten untersagt wurde. Die Ernüchterung ist dort nach wie vor groß. So teilt Oberbürgermeister Jürgen Roth dazu mit: „Der Datenschutz ist ein hohes Gut, er darf aber kein Täterschutz sein.“ Villingen-Schwenningens Pressesprecherin Madlen Falke teilt ergänzend mit, dass die Stadt nach Ansprache des Landesdatenschutzbeauftragten leider keine rechtssichere Variante zur Durchführung einer entsprechenden Überwachung gesehen habe. Hintergrund der Untersagung der Videoüberwachung sei, dass eine Interessensabwägung zwischen dem individuellen Recht zur informationellen Selbstbestimmung und der Wahrung schutzwürdiger Interessen und dem Schutz baulicher Anlagen und Eigentum abgewägt worden sei.
Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Ins Detail geht Cagdas Karakurt als Sprecher des „Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg“. Im Resultat und unter Zugrundelegung der entsprechenden Paragrafen der in der EU geltenden Datenschutzgrundverordnung, sei eine Videoüberwachung im Sinne der „Ausübung des Hausrechts zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum von Personen“ zwar denkbar, aber in Bezug auf die angesprochene Überwachung der Glascontainer am Schweizer Parkplatz heißt es zugleich von Karakurt: „Auch wenn mit Containern eine sonstige bauliche Anlage einer öffentlichen Stelle betroffen sein könnte, ist eine Erforderlichkeit der Videoüberwachung zu deren Schutz regelmäßig nicht gegeben.“ Außerdem: „Mit einer Beschädigungs- und Verschmutzungsmöglichkeit ist daher kein über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehendes Risiko verbunden, das eine Erforderlichkeit der Überwachung begründen würde. Insbesondere nicht eine des Umfelds.“
Bei der Einschätzung der juristischen Sachlage verweist Karakurt aber auch darauf, dass dem Landesbeauftragten für Datenschutz nicht bekannt sei, auf welche Rechtsgrundlage die Stadt Schramberg die Installation stütze. Erst unsere Redaktion habe die Behörde auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Im Folgenden würde deshalb nun das Gespräch mit der Stadt Schramberg gesucht, da die Rechtsgrundlage, auf der hin die Überwachung der Glascontainer erfolgt, rechtlich fragwürdig sein dürfte.
Sichtweise der Stadt Schramberg
Schrambergs Stadtsprecher Hannes Herrmann teilt auf Anfrage mit, dass die am Schweizer Parkplatz installierte Kamera keine Videoaufzeichnungen vornehme, sondern Fotoaufnahmen fertige. Damit unterscheide sie sich von der Variante, die in Villingen-Schwenningen verbaut worden sei. Eine entsprechende Fotokamera ändert laut Karakurt nichts Wesentliches an den Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz. Ausgewertet werden die Fotoaufnahmen Herrmann zufolge von den Mitarbeitern des Gemeindevollzugsdiensts, welche diese auf ihrem Smartphone sichten könnten.
Eines ist Herrmann ebenfalls wichtig und zwar, dass die Stadt Schramberg davon ausgehe, dass die Kameraüberwachung am Schweizer Parkplatz datenschutzkonform und legitim erfolge, denn wenn diese Einschätzung nicht der Fall gewesen sei, wäre die Kamera überhaupt nicht installiert worden. Für den Kameraeinsatz setzte sich im Übrigen Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr ein und schaffte die Kamera über ein ihr zur Verfügung stehendes Budget an, sprach sich zuvor aber zusätzlich auch mit den Gemeinderatsfraktionen ab, obwohl dies formal nicht erforderlich gewesen sei.
Herrmann bestätigt auch den Eindruck, den Anwohner und unsere Redaktion gewonnen haben, dass einige Menschen ihren Müll nach Installation der Kamera nun an Stellen bei den Glascontainern abladen würden, die nicht von der Kameraüberwachung abgedeckt seien.
Bislang keine Ermittlungserfolge
Ermittlungserfolge konnte der Gemeindevollzugsdienst mittels des Fotokameraeinsatzes wie beschrieben noch nicht erzielen. Nichtsdestotrotz dürfte der Kameraeinsatz Mehrwert haben, so schilderte etwa Madlen Falke als Sprecherin Villingen-Schwenningens, dass sich der dortige Stadtrat erhofft habe, Müllsünder etwa dann zu identifizieren, wenn diese mit ihrem Auto in den kameraüberwachten Bereich fahren würden und im Bereich der Kamera Müll abladen würden. Ein entsprechendes Szenario könnte, so lange die Videoüberwachung erlaubt bleibt, auch in Schramberg greifen.
Was die Müllmenge nach Anbringung der Kamera angeht teilt Herrmann mit, dass sich die Frage, ob die Müllmenge zurückgegangen sei, noch nicht eindeutig beantworten lasse. Jedenfalls habe die Verlagerung der Kleidercontainer in die Geißhalde für etwas wahrgenommene Entlastung gesorgt.
Mit der Datenschutzthematik hat sich vor der Installation laut Herrmann der Fachbereich „Recht und Sicherheit“ der Stadt Schramberg intensiv auseinandergesetzt und eine Prüfung vorgenommen. Herrmann teilt als Einschätzung dazu mit: „Die Kameraüberwachung dient dem Schutz des öffentlichen Raums, der Verhinderung von Umweltverschmutzung und Kostenreduzierung für die Allgemeinheit. Da wir wiederholt und über einen längeren Zeitraum Straftaten und Ordnungswidrigkeiten am Schweizer Parkplatz zu verzeichnen haben, sehen wir die Kameraüberwachung als angemessenes Mittel. Ein Schild weist auf die Kamera hin, wodurch wir Transparenz herstellen. Die aufgenommenen Bilder werden zeitnah gelöscht.“
Stadt gibt weitere relevante Umstände an
Laut Herrmann sei aus Sicht der Stadt zudem juristisch relevant, dass sich weniger eingreifende Maßnahmen nicht als ausreichend erwiesen hätten. Die Videoüberwachung sei deshalb erforderlich und angemessen. Die Kameraüberwachung am Schweizer Parkplatz sei aus Sicht der Stadt ein „angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz der Umwelt und öffentlichen Ressourcen einerseits und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits“.