Anwohnerparken in Lahr – hier am Rathausplatz – soll teurer werden. Foto: Gieger

Die Stadt Lahr will trotz der Gerichtsschlappe für die Stadt Freiburg Anwohnerparken teurer machen. Der neue Preis ist jedoch ebenso offen wie der Zeitpunkt der Erhöhung. Zunächst ist das Land am Zug.

Die neue Freiburger Gebührenordnung fürs Anwohnerparken ist rechtswidrig. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgte bundesweit für Schlagzeilen und wurde auch im Lahrer Rathaus vernommen. Denn bekanntlich gibt es auch dort bereits seit Längerem Planungen, die Kosten für Anwohner-Parkscheine zu erhöhen.

 

Die derzeitige Situation: Die momentan fällig werdenden 30 Euro pro Jahr decken „weder den Verwaltungsaufwand noch die Herstellungs- und Unterhaltungskosten für öffentliche Stellplätze“, heißt es von der Verwaltung zu den Gründen, warum man eine Erhöhung anstrebe. „Eine Gebühr in Höhe von circa acht Cent pro Tag stellt für die Bewohnerschaft keinen Anreiz dar, das eigene Mobilitätsverhalten zu überdenken“, schreibt die Stadtverwaltung und verweist auf den Klimaschutz und die Entlastung des öffentlichen Raums von Fahrzeugen.

Die Planungen: Das Thema ist in Lahr keineswegs neu, schon Ende 2021 teilte die Stadt gegenüber unserer Redaktion mit, dass eine Vorlage für den Gemeinderat in Arbeit sei. Die zuständigen Gremien sollten sich eigentlich „unmittelbar vor oder nach der Sommerpause“ mit dem Thema befassen, sagte Stadtsprecher Nicolas Scherger nun auf Nachfrage unserer Redaktion.

Der rechtliche Rahmen: Durch das aktuelle Urteil im Freiburger Fall dürften sich auch in Lahr die Planungen verzögern. Denn bisheriger Stand war, dass Kommunen die Gebühren per Satzung erhöhen können. „Laut Bundesverwaltungsgericht müssen die Kommunen jedoch mit Rechtsverordnungen arbeiten“, so Scherger. Heißt: In Lahr wartet man nun darauf, dass die Landesregierung die rechtlichen Grundlagen schafft, damit Kommunen per Rechtsordnung die Gebühren anpassen können.

Auswirkungen des Urteils auf Lahr: Die Freiburger Gebührenordnung wurde vom Gericht einkassiert – jedoch nicht aufgrund der Höhe der Zahlungen. Da in Freiburg auch Gebührensprünge je nach Länge der Autos vorgesehen waren, gab das Gericht dem Kläger Recht. „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen“, hatte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick erklärt. Diese Begründung dürfte im Lahrer Rathaus jedoch nichts an den Planungen ändern. „Aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands“ sei ohnehin nicht geplant gewesen, „Faktoren wie die Fahrzeuggröße in die Gebührenermittlung einzubeziehen“, erklärt Scherger.

Neuer Zeitplan ist offen: Die konkreten Summen, die Anwohner künftig für einen Parkausweis in zahlen sollen, nennt die Stadt noch nicht, ein Vorschlag zur „konkreten Ausgestaltung“ werde derzeit erarbeitet, so Scherger. Wann dieser zur Abstimmung kommen wird, ist offen. Denn bevor auf kommunaler Ebene ein Beschluss möglich sei, muss eben erst das Land aktiv werden.

Die Zahlen: Im laufenden Jahr hat die Verwaltung bislang rund 150 Anwohner-Parkscheine ausgestellt. 2022 waren es insgesamt 318, so Scherger. Die Parkscheine sind jeweils zwölf Monate gültig. Die Parkzonen wurden im Jahr 2015 neu geordnet. Gab es vorher kleinteilige Bereiche, sind seitdem die Parkplätze im Innenstadtbereich in die Zonen 1 und 2 unterteilt.

Keine Obergrenze mehr

Bis Ende 2021 lag die Obergrenze für Anwohner-Parkausweise bei 30,70 Euro. Nachdem auf Bundesebene ein Gesetz geändert und das Land dies umgesetzt hatte, können Kommunen seitdem die Höhe selbst festlegen. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch klar, dass Kommunen nicht einfach per Satzung die Gebühren erhöhen können, sondern eine Rechtsverordnung erlassen müssen.