Vorsätzlicher unerlaubter Anbau von Cannabis – ja, so etwas gibt es noch, auch in Zeiten des neuen Gesetzes. Ein Trossinger hatte zu viele Pflanzen zu Hause stehen.
Seit 1. April 2024 ist der private Anbau von drei Cannabispflanzen pro volljährige Person legal.
Möglich macht’s das Cannabisgesetz. Ein Trossinger legte diese Regelung nun allerdings zu großzügig aus – und so kam es in der Sache zu einer öffentliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Spaichingen.
Der junge Mann hatte gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Deshalb wurde der Fall öffentlich verhandelt.
Das Zelt in der Kammer
Was passiert war, schilderte der Trossinger aus seiner Sicht so: Im August des vergangenen Jahres habe plötzlich die Polizei bei ihm und seinen Eltern zuhause vor der Tür gestanden, eigentlich wegen eines anderen Tatvorwurfs, aber dann entdeckten die Beamten im oberen Wohngeschoss in einer Abstellkammer ein sogenanntes „Growzelt“ – also ein Anbauzelt. Diese werden sehr häufig für den Cannabisanbau verwendet, vor allem im privaten oder semi-professionellen Bereich.
In diesem Fall wurde es genutzt, um darin zehn Cannabispflanzen zu ziehen – und damit eindeutig mehr als die erlaubten drei.
„Ja“, gab der junge Trossinger unumwunden zu, die zehn Pflanzen hätten da gestanden. Allerdings seien diese nicht nur für ihn („ich konsumiere nach Lust und Laune“) gedacht gewesen, sondern auch für seine Eltern.
„Sie haben beide Schmerzen“, begründete er das, der Vater leide an einer Krebserkrankung, die Mutter sei stark übergewichtig und die Drogen habe man zur Schmerztherapie in Form von Tee genutzt. „Das gehört uns allen dreien“, sagte auch sein Vater als Zeuge vor Gericht aus.
Staatsanwaltschaft sieht es anders
Für jede der drei Personen jeweils drei Pflanzen, so wie es erlaubt sei – nach dieser Devise habe man gehandelt, betonte sein Sohn. Das hätte allerdings nach Adam Riese dann neun Pflanzen ergeben. Dass in seinem Zelt noch eine zehnte stand, erklärte er vorsichtig lächelnd damit, dass er „Effizienz nutzen“ wollte, schließlich befänden sich die Pflänzchen immer in unterschiedlichen Wachstumszyklen und eines davon – das zehnte quasi – habe zum Zeitpunkt, als die Polizei es fand, schon „gehangen“, sei also quasi nicht mehr zu gebrauchen gewesen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah das alles anders: Der Mann habe sehr wohl gewusst, dass er nur drei Pflanzen haben durfte. Es sei unerheblich, ob er die Pflanzen für sich selbst oder für die Eltern angebaut habe.
Hier sei ein klarer Vorsatz erkennbar gewesen, den es zu bestrafen gelte. Alles, was er vorbringe, sei eine Schutzbehauptung.
Es sei davon auszugehen, dass er selbst die Pflanzen alleine angebaut, gepflegt und auch genutzt habe. Es handle sich um vorsätzlichen unerlaubten Anbau von Cannabis. Zu seinen Gunsten müsse man werten, dass er Ersttäter sei und es sich um eine vergleichsweise geringe Drogenmenge handle.
Selbst die Polizisten wussten es nicht gleich
Dass angesichts des zum damaligen Zeitpunkt noch ganz frischen Cannabisgesetzes selbst Polizisten nicht ganz genau wussten, welche Menge denn nun gerade erlaubt war, zeigte eine Zeugenaussage. Einer der Tuttlinger Kripobeamten, die das Drogenzelt an dem Vormittag in der Abstellkammer entdeckt hatten, sagte unumwunden, wie’s war: „Wir waren uns vor Ort nicht ganz sicher.” Bis dato hätten sie einen solchen Fall noch nicht gehabt und deshalb die in der Sache fachkundigeren Kollegen aus Villingen von der dortigen Rauchgiftermittlergruppe zurate gezogen.
Zwei Beamte kamen daraufhin von dort nach Trossingen, schauten sich die Sache genau an und beschlagnahmten alle Pflanzen. Sie wurden abgeerntet, um den Wirkstoffgehalt zu ermitteln. Der war nicht besonders hoch. 94,9 Gramm Marihuanablüten kamen zusammen.
Gericht erkennt Vorsatz
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 60 Euro entsprechend des ursprünglich ergangenen Strafbefehls. Der Anwalt des Mannes hingegen meinte, dass alles eindeutig zum Eigengebrauch angebaut worden und die Höhe des Strafbefehls nicht gerechtfertigt sei.
Wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Cannabis erging schließlich das Urteil: 70 Tagessätze à 55 Euro muss der Trossinger nun berappen, weil es das Gericht als erwiesen ansah, dass er sehr wohl gewusst hatte, dass er da – und zwar mit Vorsatz – etwas tat, was nicht in Ordnung war. Die Höhe der Strafe liegt allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für diese Reduzierung hatte sich die Richterin unter anderem angesichts der aktuellen Einnahmesituation entschieden, weil der Facharbeiter in Kurzarbeit ist. Die Verfahrenskosten allerdings muss er tragen.
Die Richterin brachte am Ende Licht ins Dunkel, was die Rechtslage angeht: „Eine Addition“ sei „ nicht möglich“, so ihre Aussage. Sprich: Es stehen jeder Person definitiv nur drei Pflanzen zu und müssen dieser auch eindeutig zuzuordnen sein. Nur weil mehrere Personen in einem Haushalt leben, darf deswegen nicht alles zusammengezählt werden, um es dann auf mehrere Köpfe zu verteilen.
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war das Urteil noch nicht rechtskräftig, es konnten noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Cannabisgesetz
Seit 2024 in Kraft
Am 1. April 2024 trat das umstrittene Cannabisgesetz in Kraft. Seitdem sind der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Konsumenten können Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen und zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Eines der Ziele der Legalisierung von Cannabis ist es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Legal ist infolge des Cannabis-Gesetzes das Mitführen von bis zu 25 Gramm für den Eigenbedarf.
Kritik
gibt es unter anderem daran, dass die Behörden statt weniger nun mehr Arbeit beklagen, dass nicht mehr auf die Weise wie bisher die organisierte Kriminalität bekämpft werden kann, der Jugendschutz sich verschlechtert hat und der Schwarzmarkt weiterhin da ist. Kritiker merken an, dass das Gesetz an vielen Stellen unklar und unsicher sei. Dadurch entstünden deutlich kompliziertere Sachverhalte. Auch für die Polizei, so wird moniert, sei der Ermittlungsaufwand gestiegen.