Ist zwar klein, darf aber nicht im Kaninchenstall gehalten werden: der Zwergpinscher. Foto: SVPhilon/ shutterstock

Hundehaltung in Kaninchenkäfig ist verboten: Peta schreitet bei Verstoß gegen Tierschutz ein.

Trossingen - Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung: Mitte April 2015 hat ein Tierfreund der Tierschutzorganisation Peta Trossinger Hundehalter gemeldet. Diese hatten offenbar bis zu fünf Zwergpinscher regelmäßig über mehrere Stunden in einem alten Kaninchenstall in ihrem Garten eingesperrt.

Die Tierrechtsorganisation zeigte die Unterbringung beim Veterinäramt Tuttlingen an. Die Behörde handelte umgehend und bestätigte die Vorwürfe bereits wenige Tage später nach einem unangekündigten Kontrollbesuch.

Daraufhin untersagte das Amt dem Paar, die Tiere in dem Kleintierkäfig zu halten – auch vorübergehend ist eine solche Unterbringung verboten. Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Peta begrüßte das schnelle Einschreiten des Veterinäramtes, das den Hunden wohl weitere Stunden in dem engen Stall erspart hat.