Der Motorrad-Fahrer konnte eine Kollision verhindern. Bei dem Sturz zog er sich jedoch tödliche Verletzungen zu. (Symbolfoto) Foto: dpa

46-jähriger Motorrad-Fahrer stürzt schwer bei Ausweichversuch. Polizei sucht weiterhin Zeugen.

Trochtelfingen -  Am Freitagabend ist ein 46-jähriger Ducati-Faherer auf der B 313 bei Trochtelfingen im Kreis Reutlingen tödlich verunglückt.

Der Motorrad-Fahrer fuhr von Trochtelfingen in Richtung Engstingen. Laut Polizei bremste der Fahrer vermutlich aufgrund des Überholmanövers eines entgegenkommenden Skoda-Fahrers, den er in der Kurve erst im letzten Moment erkennen konnte, stark ab. Dabei verlor er die Kontrolle über seine Maschine und stürzte. 

Eine Kollision mit anderen Fahrzeugen erfolgte nicht. Der schwerverletzte Motorrad-Fahrer wurde in die Klinik nach Reutlingen gebracht. Dort erlag er kurz darauf seinen schweren Verletzungen.

Eine heutige Spurenauswertung und Zeugenbefragungen durch die Verkehrspolizei Tübingen ergaben immer mehr Hinweise darauf, dass der Skoda-Fahrer durch sein Fahrverhalten die Ursache für den tödlichen Sturz des Motorrad-Fahrers war. Er überholte auf einer längeren Distanz immer wieder einzelne Fahrzeuge, ohne dass er einen möglichen Gegenverkehr abschätzen konnte. Der unbekannte Fahrer des Skoda fuhr nach dem Sturz des Ducati-Fahrers einfach weiter, obwohl er den Unfall bemerkt haben musste.

Die Zeugen beschreiben das Auto als neueren, dunklen Skoda (nicht schwarz) mit dem ortsfremden Kennzeichen OB - .... (Zulassungskreis Oberhausen, Nordrhein-Westfalen). Ein solches Fahrzeug dürfte im gesamten Bereich auffällig gewesen sein.

Die Fahrtrichtung in Richtung Trochtelfingen nach Gammertingen zur Unfallzeit, könnte ein Hinweis darauf sein, dass das Fahrzeug sich noch im dortigen Bereich befindet oder auch nach dem Wochenende wieder entgegengesetzt zurück fährt. Ebenfalls wäre denkbar, dass das Fahrzeug durch seine aggressive Überholmanöver anderen Verkehrsteilnehmern auffiel und diese weitere Angaben zum Kennzeichen machen könnten. 

Eventuell könnte es sich aber auch um einen Firmenfahrzeug eines nach Hause fahrenden Anwohners handeln.