In Planung ist eine Ausweitung des Wasserschutzgebiets der Biesinger Keckquelle bis zur Hirschhalde. Foto: Strohmeier

Benötigt es einen besseren Schutz des Trinkwassers? Diese Frage stellten sich die Bad Dürrheimer im Oktober 2022, als Verunreinigungen festgestellt wurden. Was wäre jedoch, wenn man Wasserschutzzonen ausweitet?

Bad Dürrheim - Wie fragil die Wasserversorgung ist, zeigte sich in Bad Dürrheim am 6. Oktober 2022 – eine Verunreinigung wurde festgestellt. Diese ist zwar beseitigt, das Wasser wird nun jedoch dauerhaft gechlort.

Im Dezember stellte die LBU-Fraktion des Gemeinderats einen Fünf-Punkte-Antrag zum Schutz des Trinkwasservorkommens. Dieser ist zwar in der ursprünglichen Form zurückgezogen, man will sich aber nochmals mit der Stadt zusammensetzen und den Antrag überarbeiten.

Erweiterung bis zur Hirschhalde

Eine Erweiterung der Schutzfläche ist bereits für die Keckquelle in Biesingen in Prüfung, die Wasserschutzzone III soll bis zur Hirschhalde ausgeweitet werden. "Das Verfahren zur Ausweitung der Wasserschutzzonen wurde von uns angestoßen", teilt Thomas Berninger, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Wasserversorgung, mit.

Hierzu seien im ersten Schritt umfangreiche Dokumentationen über die Förderung und Entnahme der Keckquelle erforderlich. "Diese Messreihe wird im Januar 2024 beendet sein." Dann seien Wasseruntersuchungen ausgewählter Parameter erforderlich. All diese Unterlagen seien dann dem Landratsamt und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vorzulegen. "Das LGRB wertet diese Daten aus und entscheidet, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind." Bis zur Rechtskraft sei aufgrund der Erfahrung und den Aussagen der Fachbehörden in etwa fünf Jahren zu rechnen.

Eventuell andere Vorgaben für die Bewirtschaftung durch Landwirte

Was wäre nun aber, würde man die Wasserschutzzonen ausweiten? Bei der Entenfangquelle könnte theoretisch vom Marbacher Tal im Norden bis nach Donaueschingen im Süden eine Schutzzone in mehreren Stufen ausgewiesen werden.

Zuständig ist das Landratsamt, genauer gesagt die untere Wasserschutzbehörde. "Für die Landwirte würden sich unter Umständen aus der Düngeverordnung und eventuell aus der Rechtsverordnung des Wasserschutzgebiets andere Vorgaben für die Bewirtschaftung ergeben." In Baden-Württemberg gibt es zudem die SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung), die im landwirtschaftlichen Bereich regelt, wie ein Eintrag von Nitrat ins Trinkwasser vermieden werden soll. Je nach Lage in den verschiedenen Schutzzonen eines Wasserschutzgebietes sind die Einschränkungen erheblich oder auch kaum vorhanden, so die Mitteilung.

In der Zone 1 ist kein Dünger erlaubt

Die Zone I, der "Fassungsbereich" der Quelle, besteht aus Grünland oder Wald, meist eingezäunt und von dem Wasserwerkbetreiber gepflegt, so die Beschreibung, hier darf nicht gedüngt werden. Bei der "Engeren Schutzzone" (Zone II) herrscht ein Verbot von flüssigen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und ein Verbot von Tierpferchen. Für die "Weitere Schutzzone" (Zone III) wäre eine Bewirtschaftung nach guter landwirtschaftlicher Praxis möglich.

Nach Auskunft des Landratsamts würden weitere Einschränkungen im Wasserschutzgebiet nach den Vorgaben der SchALVO erfolgen, wenn die Nitratwerte zu hoch sind und Gebiete vom Normal- zum Problem- oder sogar zum Sanierungsgebiet eingestuft werden. "Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind von circa 120 Wasserschutzgebieten aber nur drei Problemgebiete, unter anderem das Marbacher Tal und die Keckquelle. Ein Sanierungsgebiet gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis nicht."

Untersuchungen und Auswertungen sehr zeitaufwendig

Die Ermittlung, beziehungsweise Überarbeitung von Wasserschutzgebietsabgrenzungen erfolge rein nach hydrogeologischen, also fachlichen Aspekten, so die Behörde. Ein Trinkwasserschutzgebiet umfasst das gesamte unterirdische Einzugsgebiet einer Wasserfassung.

Für die Abgrenzung muss ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, sowie Untersuchungen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Pumpversuche oder auch Färbeversuche sein. Da die Recherchen, Untersuchungen und Auswertungen sehr zeitaufwendig sind und eine große Fachkenntnis benötigen, nimmt die Abgrenzung der Wasserschutzgebiete oftmals viel Zeit in Anspruch. "Für das angesprochene Gebiet (Marbacher Tal, Entenfang) wurde unseres Wissens nach bisher noch keine Überarbeitung beauftragt."

Info: Das Verfahren

Aktuell hat das Wasserschutzgebiet Entenfang nach den Angaben eine Größe von circa 1005 Hektar. Viele Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis seien kleiner, aber es gebe auch weitaus größere Wasserschutzgebiete. Für die Genehmigung von solchen und für deren Ausweitung ist das Landratsamt als untere Wasserbehörde zuständig. Es benötigt zudem ein Zusammenspiel zwischen der Kommune als Wasserversorgerin, dem Landesamt für Geologie in Freiburg als Gutachterin für das hydrogeologische Gutachten und eben die untere Wasserbehörde als Entscheider. Ein wichtiger Träger öffentlicher Belange sei auch das Landwirtschaftsamt, das im gesamten Prozess mit involviert sei und den Kontakt zu den Landwirten sicherstelle. Für das hydrogeologische Gutachten benötigt es Kenndaten der Wasserfassung, geologische und Geländedaten sowie hydrogeologische Daten. Zu letzteren zählen Grundwasserstände, Fließrichtungen und Fließgeschwindigkeiten, ermittelt werden diese nach Angaben der Behörde durch Untersuchungen wie Pumpversuche, Färbeversuche und Bohrungen. Ebenso wichtig sind chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Grundwassers.