In Tribergs wichtigster Verkehrsader, der Hauptstraße, wird es wohl bis Ende Mai Behinderungen geben. Es besteht eine „verkehrsrechtliche Anordnung“.
Begeistert ist wohl kein Auto- oder Busfahrer, wenn er in der Schlange steht und erstmal warten muss, weil nichts vorwärts geht. Aber auf einem kleinen Teilstück der Triberger Hauptverkehrsader – genau gegenüber des Rathauses – wird das wohl bis Ende Mai der Normalfall sein. Da ist bei Bürgern und Besuchern die Tugend der Geduld gefragt.
Denn wegen einer „verkehrsrechtlichen Anordnung“ der Stadtverwaltung geht es in den kommenden Wochen in der Hauptstraße zeitweise nur schleppend und per Stop-and-Go voran. Ein Kran ist dort aufgestellt, und damit alle sicher sind und ungefährdet bleiben, wenn der viele Meter hohe Lastenträger sich dreht und schafft, musste die Hälfte der Straße abgesperrt werden.
Die Baugenossenschaft arbeitet mit Hochdruck
Bis zum 30. Mai, so war es aus dem Bauamt der Stadt Triberg zu hören, gilt die dafür erlassene „verkehrsrechtliche Anordnung“. Und der Zusatz hinter der Erläuterung kam prompt: „In der Hoffnung, dass sie früher fertig werden“. Wer es da aus Sicht der Stadtverwaltung und der betroffenen Fahrer hoffentlich früher schafft, ist die Baugenossenschaft Triberg. Denn die saniert eines ihrer Gebäude – das in der Hauptstraße 62. In dem viergeschossigen Haus sind nicht nur einige Mietwohnungen, sondern im Erdgeschoss auch die Bäckerei Backhäusle untergebracht.
Andreas Weißer, Vorstand der rührigen Baugenossenschaft Triberg, betonte, dass sein Unternehmen alle Mieter und auch die Bäckereiinhaber sowie die Stadtverwaltung bei den Plänen „frühzeitig ins Boot geholt“ und alle vorab informiert habe.
Da Weißers Büro in unmittelbarer Nachbarschaft ist, hat er auch die kleinen Rückstaus gut im Blick. „Nix Dramatisches“, beurteilt er die kurzen Wartezeiten. Und: Die Genossenschaft setze auf Transparenz.
Denn die Stadt ist ja mit ihrem Rathaus genau gegenüber nicht nur unmittelbarer Nachbar, sondern auch die Verkehrsbehörde vor Ort. „Wir haben mit dem Bau- und Ordnungsamt mehrere Gespräche geführt und gemeinsam verschiedene Lösungen erwogen“, schildert Weißer. Etwa, ob der Kran nicht auf der Straße, sondern hinter dem Haus untergebracht werden kann.
Vieles betrachtet und manches verworfen
Da gab es aber einige Hindernisse, so, dass diese Idee nicht realisiert werden konnte. Auch, ob der kolossale Kran nicht auf dem Marktplatz direkt vor dem Rathaus stehen und mit seinem langen Arm die Lasten auf die andere Straßenseite quasi über den Verkehr hinweg herüberreichen könnte. Aber das ist aus Sicherheitsgründen komplett verboten.
Also, blieb nur die halbseitige Sperrung. „Wir sind die ersten, die dafür sind, früher fertig zu werden“, versichert Weißer. Denn jeder Tag an dem da saniert gebaut und geschafft wird, koste ja Geld.
Der Bauantrag sei jedenfalls so gestellt, dass die Arbeiten bis Ende Mai fertig werden sollen. Saniert wird außerdem nicht nur das Dach, sondern auch die Außenfassade. Für die Maßnahme gab es gar ELR-Mittel, berichtet Weißer stolz, auch diesen Antrag auf Zuschuss aus dem Topf für die Entwicklung Ländlicher Raum hätten die Baugenossen zusammen mit der Stadt gestellt. Bewilligt wurden die Mittel wohl auch, weil eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach kommen und die Fassade ordentlich gedämmt werden soll.
Und ein Schmankerl, frei nach dem Büchlein „Die neuen Leiden des jungen Bauherren“, hält Weißer auch bereit. Kaum sei das Dach abgedeckt gewesen, sei der Winter mit voller Wucht zurück gekehrt, und es wären viele Zentimeter der „weißen Pracht“ runtergekommen. Man sei zwar auf das Wetter angewiesen, aber weiterarbeiten konnte der Bautrupp trotzdem. Es wurde unter der Abdeckung dann eben entrümpelt und mal genau geschaut, wie es um die Balken bestellt ist.
Wenn alles nach Plan läuft, sollen der Kran und das Gerüst an der Außenfassade zur selben Zeit, nämlich Ende Mai, abgebaut werden. Um die Außenfassade zu machen, bräuchte man aber etwas höhere Temperaturen, gibt Weißer zu bedenken. Und kann sich freuen, denn die hat es ja jetzt.
Wer macht eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Behörde
In diesem Falle war es das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Triberg, das auch als Straßenverkehrsbehörde beauftragt ist, auf Antrag von Privatpersonen, Unternehmen oder auch Vereinen, solche Anordnungen zu treffen. Eingebunden werden kann auch die örtliche Polizei. Das Ordnungsamt kann für Baustellen, aber auch Großveranstaltungen, etwa bei Fasnetumzügen oder großen Sportereignissen derlei Anordnungen erlassen. Die Straßenverkehrsbehörde ist für Nutzungen im öffentlichen Straßenraum zuständig, die den Verkehr beeinflussen. Für den Antragsteller fällt je nach Aufwand eine Gebühr an und es wird ihm geraten, wegen der Bearbeitungszeit den Antrag rechtzeitig, eventuell sogar Monate vorher zu stellen.