Die Entscheidung gilt ab dem 1. Juli für alle freilaufenden Katzen und Kater in Triberg. Dadurch soll die unkontrollierte Vermehrung von Streunern eingedämmt werden und Tierschutzvereine und Tierheime sollen entlastet werden – und auch die Tiere profitieren.
Bereits seit längerer Zeit kämpfen viele Tierschutzorganisationen darum, der Katzenschwemme Herr zu werden und ringen in allen betroffenen Gemeinden um eine so genannte Katzenschutzverordnung. Mit dieser sollen Besitzer von Freilaufkatzen dazu verpflichtet werden können, ihre Freiläufer zu kastrieren – Kätzinnen ebenso wie Kater. Zudem hätte der Tierschutzverein Triberg und Umgebung damit eine gesetzliche Grundlage, Fundkatzen ebenso zu kastrieren.