Durch Wegfall der bisher gewohnten Zulage deutlich weniger im Geldbeutel / Feiertagsdienst als Kompromiss

Raumschaft Triberg/Villingen (leo). 18 Jahre lang hat eine Schwesternhelferin zusammen mit einer examinierten Krankenschwester auf der Krankenstation einer Klinik in der Region in Nachtschicht gearbeitet. Jetzt soll in der Nachtschicht nur noch eine examinierte Krankenschwester alleine arbeiten. Die Helferin soll im Tagdienst arbeiten, das bedeutet, dass ihr Lohn durch Wegfall der Nachtschichtzulage bedeutend geringer ausfällt. Dagegen klagte sie vor dem Arbeitsgericht in Villingen.

Zum Hintergrund: Der Pflegedienst der Klinik wurde umstrukturiert. Das bedeutet für das Personal, dass künftig in der Nachschicht nur noch eine Fachkraft allein arbeitet.

Die Helferinnen wurden im Tagdienst eingesetzt, für diese bedeutet dies, dass ihr Einkommen deutlich geringer ausfällt. Eine Schwesternhelferin wollte dies nicht hinnehmen und ging daher vor das Arbeitsgericht. Sie brauche das Geld, argumentierte die Klägerin, sie habe 18 Jahre lang Nachtschicht gearbeitet und was in 18 Jahren gegangen sei, sollte doch jetzt auch nochmöglich sein, fuhr sie fort.

Leider hatte sie keine gute Karten, denn in ihrem Arbeitsvertrag war vereinbart, dass der Arbeitgeber das Personal auf verschiedene Arbeitsplätze einsetzen könne.

Richter Thomas Gluns, die Kläger und die Arbeitgeberseite versuchten in der Verhandlung einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen, der dann auch nach langer Beratung zustande kam.

Die Arbeitgeberseite gab eine Erklärung ab, die schriftlich fixiert wurde, dass in diesem Jahr die Klägerin an fünf gesetzlichen Feiertagen arbeiten kann. Der Feiertagszuschlag dafür ist wohl niedriger als der bisherige Nachtzuschlag, aber die Kluft zwischen altem und neuem Lohn dürfte dann doch nicht mehr so groß sein.