Beim Winterdienst sind alle gefordert

Triberg. Der Winter steht vor der Tür, deshalb möchte die Stadtverwaltung Triberg die Bevölkerung um Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst bitten. Der Winterdienst ist für Fahrer, Fahrzeuge und Geräte ein harter Job, in kritischen Situationen manchmal eine Herausforderung und zudem eine kostspielige Angelegenheit.

Zur reibungslosen Durchführung des Winterdienstes sind alle gefordert. Die Stadt bittet deshalb folgendes zu beachten: Das Straßenlichtraumprofil muss freigehalten werden, das heißt, Bäume und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dass der Winterdienst problemlos erledigt werden kann. Dies betrifft auch Privatgrundstücke im Stadtbereich, wo Sträucher stark in den Gehwegbereich hineingewachsen sind. Verkehrszeichen und Straßenlaternen, die an Privatgrundstücken stehen, sind von Bewuchs frei zu halten, damit sie jederzeit einsehbar sind.

Beim Parken im Straßenbereich sollte eine ausreichende Trasse für den Räumdienst freigehalten werden. Auf Wendeplätzen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, sonst werden diese nicht geräumt.

Mülleimer oder sonstige Gegenstände sollten nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden.

Viehzäune müssen entlang der Räumstrecke im Winter abgebaut werden, um Schäden oder Behinderungen der Räumfahrzeuge zu vermeiden. Bei Hofzufahrten im Außenbereich sollte den Räumfahrzeugen ausreichend Platz zum Wenden zur Verfügung stehen.

Außerdem weist die Stadtverwaltung auf die Übertragung der Reinigung sowie Räum- und Streupflicht der privaten Anlieger auf Straßen und Gehwege hin. Insbesondere enthält die Satzung die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige Flächen räumen und streuen müssen.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. Die Satzung der Räum- und Streupflicht kann bei der Stadtverwaltung Triberg eingesehen oder angefordert werden.