Pflegetipps können die Besucher von der Gesundheitswissenschaftlerin Diana Grießhaber erfahren. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder Bote

Vorsorge: Interessierte informieren sich über altersgerechtes Wohnen, Hilfsmittel, Pflege und Versorgung

Triberg. Der Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis Nord und die Beratungsstelle Alter & Technik des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis besuchten die Wasserfallstadt. Im Kurhaus wurde eine kostenfreie und neutrale Beratung angeboten.

Interessierte konnten sich hier zu den Themen altersgerechtes Wohnen, Hilfsmittel, Pflege und Versorgung kundig machen.

Diana Grießhaber bildet gemeinsam mit Simone Moosmann den "Pflegestützpunkt" Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie klärte die Senioren über Leistungen der Pflegeversicherung auf. Sie wies aber sehr drastisch darauf hin, dass man immer Widerspruch einlegen könne, wenn man der Meinung sei, man sei nicht richtig beraten und eingestuft worden. Pflege daheim, in betreuten Einrichtungen oder im Pflegeheim – dies alles sei möglich. Je nachdem wo, gebe es verschiedene Sätze.

Verschenktes Vermögen ist nicht immer sicher

Und wenn die finanziellen Mittel für die Kosten jenseits der Zuwendungen der Pflegeversicherung sind, trete unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfe ein.

Vermögen dürfe dann aber praktisch keines da sein, das gehe klar vor, wobei ein selbst genutztes Einfamilienhaus sogenanntes "geschütztes Vermögen" darstelle. Verschenktes Vermögen ist nicht immer sicher: "Die Sozialhilfe darf verschenktes Vermögen bis zu zehn Jahre nach der Schenkung zurückfordern", machte sie die fünf Senioren, die einzeln zur Beratung kamen, auf Bedingungen aufmerksam. Dafür sei aber das Einkommen der Kinder weitgehend geschützt. Dadurch, dass die Senioren einzeln gekommen seien, sei eine sehr intensive Beratung möglich gewesen, bei der sie stets auch auf die rechtliche Seite verwies – und dabei auch auf die "Vorsorgemappe" des Landratsamts, die diese gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat entwickelt hatte.

Leitfaden sollte mit 18 Jahren besorgt werden

Diese Vorsorgemappe sei ein ausgezeichneter Leitfaden, der neben Patientenverfügung, Testament und Vorsorgevollmacht alle wichtigen Schritte enthalte. Eigentlich aber, so erklärte Grießhaber, sollte jeder Mensch eine solche Vorsorgemappe nutzen, sobald er 18 Jahre alt sei.