Tierschützer fordern weiterhin, dem Triberger Greifvogel- und Eulenpark die Zoogenehmigung zu entziehen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Rücknahme der Zoogenehmigung für Vogel- und Eulenpark gefordert. Betreiber weist Vorwürfe zurück.

Triberg - Die Naturschutzverbände im Kreis lassen nicht locker: Sie fordern die Rücknahme der Zoogenehmigung für den Triberger Greifvogel- und Eulenpark. Der Betreiber weist die Vorwürfe jedoch erneut entschieden zurück.

Die Bauarbeiten im neuen Greifvogel- und Eulenpark sind noch nicht abgeschlossen, da schießen die Naturschützer erneut gegen die seit bald einem Jahr ausgestellte Zoogenehmigung. In einer Pressemitteilung erklärt der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), dass man das Landratsamt und das Regierungspräsidium Freiburg aufgefordert habe, die Genehmigung zurückzunehmen. "Diese entspricht weder der aktuellen Rechtslage noch zeitgemäßen fachlichen Standards", heißt es in dem Schreiben.

Zu diesem Entschluss sei man gekommen, nachdem mehrere Naturschutzverbände Einsicht in die Genehmigung erhalten hatten. Dies sei, so kritisiert der LNV, aber erst neun Monate nach der Erteilung und nach Rücknahme von Widersprüchen des Betreibers möglich gewesen. Es sei im Verlauf des Genehmigungsverfahrens nicht ersichtlich geworden, "dass sich die Antragsteller, die Kommunalverwaltung und die genehmigende Behörde um ein ausgeglichenes und die Berücksichtigung der kontroversen Gesichtspunkte bemühtes Verfahren" eingesetzt hätten. Die Formulierung der Genehmigung und die nicht berücksichtigten Empfehlungen der Beauftragten für Tierschutz des Landes würden "ein fragwürdiges Licht auf das gesamte Genehmigungsverfahren werfen".

Kritik an Größe der Voliere

Bereits vor einem Monat hatte der LNV gegenüber dem Landratsamt in einer ausführlichen Stellungnahme begründet, warum die Erteilung der Zoogenehmigung zurückgenommen werden sollte. Das achtseitige Schreiben liegt unserer Zeitung vor – mit den Vorwürfen konfrontierten wir Investor und Betreiber Stephan Keidel.

Kritisiert wird von den involvierten Verbänden zum wiederholten Male die Größe der Voliere, die als Mindestmaß angeführt wird. Keidel: "Je größer die Voliere werden, umso gefährlicher wird es für den Vogel." Damit einher geht auch die "artgerechte Haltung", die eine physische Auslastung, beispielsweise bei Flügen, sichern soll. Aus Sicht der Naturschützer sei dies durch die Vorführungen nicht gewährleistet.

Betreiber anderer Ansicht

Doch Keidel sieht das anders. "Der Greifvogel hat gar nicht das Bedürfnis zu fliegen, außer er braucht Futter." Während der so genannten Mauserzeit, in dieser werfen die Vögel ihr Gefieder ab, würde er darüber hinaus seine Bewegungen reduzieren. "Zum Schutz der Gefiederbildung fliegen die Vögel in unserer Winterpause nur sehr eingeschränkt", unterstreicht der Investor. Darüber hinaus würden die Vögel "im Großen und Ganzen" auch außerhalb der Vorführungen fliegen.

Sichtschutz ist installiert

Laut LNV sei außerdem der Abstand zwischen Gehege und Besuchern zu klein. Es gäbe für den Vogel "ausreichend Fluchtmöglichkeiten", der Abstand würde im Übrigen dem Schutz des Menschen und nicht des Tieres dienen. "Wir haben darüber hinaus der Höhe der Voliere vergrößert, um den Fluchtweg zu vergrößern", so Keidel.

Und wie sieht es mit dem anscheinend nicht vorhandenen Sichtschutz für die Vögel aus, der auf einem öffentlich zugänglichen Video dokumentiert wurde? "Das hat man aufgenommen, als die Volieren gerade mal eine Woche da waren – mittlerweile ist der Sichtschutz installiert und vom Regierungspräsidium begutachtet worden", so der Betreiber. Er betont außerdem, dass dieser bislang noch gar nicht von den Vögeln in Anspruch genommen wurde.

Feuerwerk kein Risiko

Keidel erklärt: "Das Landratsamt war übrigens während dem Feuerwerk beim Triberger Weihnachtszauber an den Wasserfällen da und hat dabei festgestellt, dass kein einziger Vogel beunruhigt war oder Fluchtverhalten gezeigt hat." Als einziges Risiko sieht er andere Tiere, beispielsweise Hunde, im Greifvogel- und Eulenpark an. Doch diesen sei der Zutritt verwehrt.

Keidel haftet persönlich

Damit allerdings noch nicht genug: Bei der nun angestrebte Übertragung der Zoogenehmigung von Keidel auf eine von ihm als Alleingesellschafter geführten GmbH wittern die Naturschützer eine Gefahr: Zieht sich der Investor aus der Verantwortung? Ist bei ausbleibenden finanziellen Gewinnen die ordnungsgemäße Haltung der Tiere gewährleistet? Keidel wiegelt erneut ab: Er würde weiter persönlich für den Park haften. Einer der Gründe eine GmbH einzubinden sei, dass die verschiedenen Geschäfte in einer solchen Gesellschaft leichter zu handhaben seien. Die ständige Kritik an dem Park kann der Investor indes nicht nachvollziehen. Er betont, dass die Naturschutzverbände bei der Zoogenehmigung eingebunden waren. "Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen!"

Auch Bürgermeister Gallus Strobel hat kein Verständnis für die Forderung: "Hier gilt Recht und Gesetz. Das Landratsamt hat alles genau im Detail geprüft – und alles was passiert, ist rechtmäßig."