Ein junges Paar musste sich vor Gericht verantworten, da es eine Vergewaltigung frei erfunden hatte. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock/Iakov Filimonov

Ehemann bietet anderem Mann seine Frau gegen Bezahlung für Sex an - und fordert plötzlich mehr Geld.

Villingen/Triberg - Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung nehmen stetig zu. Laut einer Untersuchung werden mehr als die Hälfte der angezeigten Vergewaltigungen vorgetäuscht. Solch ein Fall wegen falscher Anschuldigung einer Vergewaltigung wurde jüngst vor dem Amtsgericht Villingen verhandelt.

 

Egal, ob es zu einem Freispruch wegen offensichtlicher Falschheit oder zu einem normalen Freispruch führt, steht die Familie des Betroffenen nach einem solchen Vorwurf nicht selten vor dem Ruin, bei einer Verurteilung eines Unschuldigen aufgrund der hohen Strafen ganz zu schweigen. Es reicht hier eine einzige bloße Aussage des vermeintlichen Opfers, weil es ja hier kaum Zeugen gibt. So kann man schneller verurteilt werden, als man glauben möchte.

Der Reihe nach: Im April vergangenen Jahres rief der junge Ehemann, obwohl er wusste, dass dies unzutreffend war, das Polizeirevier St. Georgen an, seine Ehefrau sei soeben vergewaltigt worden. Die Ehefrau bestätigte dies gegenüber der Polizei, die anschließend zur Wohnung des Angeschuldigten nach Triberg gekommen war. Bei den weiteren Vernehmungen bestätigte das Paar den behaupteten Sachverhalt.

Ehemann bietet Frau für Sex an

Tatsächlich hatte der Ehemann dem Beschuldigten angeboten, er könne gegen eine Zahlung von 100 Euro mit seiner Ehefrau schlafen. Der Zeuge nahm das Angebot an, zahlte 20 Euro an. Kurz danach forderte der Ehemann den Mann auf, 500 Euro anstatt der ausgemachten 100 Euro zu zahlen. Bei Weigerung werde man ihn wegen Vergewaltigung anzeigen. Der Mann zahlte nicht, auch weil er dieses Geld nicht hatte. Dann erhielt der Mann noch eine SMS, er solle die 100 Euro und weitere 380 Euro bezahlen. Der Mann reagierte nicht.

Aufgrund der Aussagen des Pärchens wurde der Zeuge am Morgen vorläufig festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Um die Mittagszeit wurde er wieder entlassen, nachdem aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Verdacht aufgekommen war, die Angaben des Pärchens seien unwahr. Das Paar erklärte eine Woche später, die früheren Angaben seien falsch, die Frau sei nicht vergewaltigt worden.

Um eine mildere Strafe zu erhalten, gaben die beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Da die Ehefrau nicht vorbestraft war, forderte der Staatsanwalt zehn Monate Haft auf Bewährung, für den Ehemann forderte er zwei Jahre ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Sie argumentierte, dass die Tat wohl nicht zu entschuldigen sei, aber zum Glück seien die Folgen nicht dramatisch gewesen. Die beiden Angeklagten hätten schnell gesagt, dass es nicht so war.

Das Urteil lautete dann für den Ehemann auf 20 Monate Haft auf Bewährung und für die Frau zehn Monate Haft auf Bewährung. Zusätzlich müssen beide 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.