Kommunalwahl – wie wähle ich richtig? Foto: Gollnwow Foto: Schwarzwälder Bote

Anleitung: Bei Fragen stehen die Mitarbeiter im Wahlamt zur Verfügung

Triberg. Die Kommunalwahl steht an – wie wähle ich richtig? Das fragen sich viele Bürger. Das Triberger Wahlamt gibt daher einige Tipps.

Unechte Teilortswahl, kumulieren, panaschieren, positive Kennzeichnung sind verschiedene Begriffe aus dem Kommunalwahlrecht, die jedoch vielen Wählern nichts sagen. "Dadurch entstehen bei jeder Kommunalwahl ungültige Stimmzettel und damit leider ungültige Stimmen", so Janice Ketterer vom Wahlamt. "Für die Wahlen der Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind. Jedem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren). Es können nur Bewerber gewählt werden, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind."

Bei der Gemeinderatswahl in Triberg ist die unechte Teilortswahl eine Sonderregelung, die eine garantierte Repräsentation der beiden Ortschaften Nußbach und Gremmelsbach im Gemeinderat sichert. Nußbach hat vier sichere Sitze im Gemeinderat, Gremmelsbach zwei. Die restlichen zwölf Sitze bleiben in Triberg. Zusammen ergibt sich die Gesamtzahl von 18 Sitzen. Es werden also 18 Gemeinderäte bei der anstehenden Wahl gewählt. Jeder Wähler hat bei der Gemeinderatswahl 18 Stimmen, diese dürfen nun auf die Bewerber aller drei in Triberg vorhandenen Wahlvorschläge der Parteien CDU, FWV und SPD verteilt werden.

"Bei der Gemeinderatswahl ist aber unbedingt darauf zu achten, dass nicht mehr Bewerbern in den drei Wohnbezirken Stimmen gegeben werden, als Vertreter zu wählen sind. Für den Wohnbezirk Triberg dürfen insgesamt auf allen drei Stimmzetteln nicht mehr als zwölf Bewerbern Stimmen gegeben werden. Im Wohnbezirk Nußbach dürfen auf allen drei Stimmzetteln nicht mehr als vier Bewerbern Stimmen gegeben werden und im Wohnbezirk Gremmelsbach dürfen insgesamt auf allen drei Stimmzetteln nicht mehr als zwei Bewerbern Stimmen gegeben wurden", informiert Ketterer.

Die Kennzeichnung erfolgt, indem die Wähler in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen jeweils ein Kreuz oder die Zahl 1 setzen, wenn sie dem Bewerber eine Stimme geben wollen. Oder die Zahl 2 oder die Zahl 3 setzen, wenn sie ihm zwei oder drei Stimmen geben wollen.

"Man kann einen Stimmzettel auch im Ganzen kennzeichnen, dann erhält jeder Bewerber auf dem Zettel eine Stimme. Da teilweise nur 17 Kandidaten oder weniger auf einem Stimmzettel stehen, hätten man somit sein Stimmenkontingent jedoch nicht ausgeschöpft", erklärt Ketterer. Man könne auch auf einen Stimmzettel Bewerber von anderen Wahlvorschlägen aufführen (panaschieren, Stim men mischen) und diesen eine, zwei oder drei Stimmen geben. Beispielsweise könne man Max Mustermann von der Liste der Partei A in die freien Zeilen des Wahlvorschlags der Partei B oder C eintragen und dahinter die gewünschte Stimmenanzahl setzen.

"Die Stimmabgabe bei den Ortschaftsratswahlen der Ortschaften Nußbach und Gremmelsbach gestaltet sich ein wenig einfacher. Auch hier ist kumulieren und panaschieren möglich", so Ketterer weiter. Bei den Ortschaftsratswahlen müsse ebenfalls darauf geachtet werden, dass nicht mehr Stimmen abgegeben werden, als Ortschaftsräte zu wählen sind. In Nußbach werden neun Ortschaftsräte gewählt, demnach sind neun Stimmen zu vergeben. In Gremmelsbach sind sieben Ortschaftsräte zu wählen, somit hat jeder Wähler sieben Stimmen.

Bei der Kreistagswahl sind sechs Mitglieder im Wahlkreis IV, St. Georgen/Triberg zu wählen und somit maximal sechs Stimmen zu vergeben.

"Ganz durchgestrichene, durchgerissene oder durchgeschnittene Stimmzettel sind ungültig; ein Abtrennen der mittels Perforation verbundenen Stimmzettel ist zulässig", erklärt Ketterer. Alle Stimmzettel (Gemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat) sind mit einem Merkblatt versehen. Dort ist aufgeführt, wie viele Stimmen der Wähler für die entsprechende Wahl hat. Ketterer rät den Wählern sich Zeit zu nehmen, um dieses Merkblatt in aller Ruhe durchzulesen.

Fragen zur Wahl beantworten beim Wahlamt: Janice Ketterer, Telefon 07722/953 252, E-Mail: Janice.Ketterer@triberg.de oder Barbara Duffner, 07722/95 32 13, E-Mail: Barbara.Duffner@triberg.de, Fax: 07722/95 32 23.