Schneeschnippen gehört zu den zahlreichen Winterpflichten der Bevölkerung. Foto: Pleul Foto: Schwarzwälder Bote

Winterdienst: Stadtverwaltung informiert über Pflichten

Triberg. Die kalte Jahreszeit ist angebrochen. Die Stadtverwaltung Triberg bittet daher die Bevölkerung um Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst. Der Winterdienst sei für die Fahrer ein harter Job, in kritischen Situationen manchmal eine Herausforderung und zudem eine kostspielige Angelegenheit.

Sträucher sind zurückzuschneiden

Es wird darum gebeten, folgendes zu beachten: Das Straßenlichtraumprofil muss freigehalten werden, das heißt, Bäume und Sträucher sind zurückzuschneiden. Dies betrifft auch Privatgrundstücke im Stadtbereich, wo Sträucher stark in den Gehwegbereich hinein gewachsen sind. Verkehrszeichen und Straßenlaternen, die an Privatgrundstücken stehen, sind von Bewuchs freizuhalten, damit sie jederzeit einsehbar sind.

Beim Parken im Straßenbereich sollte eine ausreichende Trasse für den Räumdienst freigehalten werden. Auf Wendeplätzen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, sonst werden diese nicht geräumt.

Mülleimer oder sonstige Gegenstände sollten nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden. Viehzäune müssen entlang der Räumstrecke im Winter abgebaut werden, um Schäden oder Behinderungen der Räumfahrzeuge zu vermeiden. Bei Hofzufahrten im Außenbereich sollte den Räumfahrzeugen ausreichend Platz zum Wenden zur Verfügung stehen.

Gehwege müssen geräumt werden

Außerdem möchte die Stadtverwaltung auf die Übertragung der Räum- und Streupflicht der privaten Anlieger auf Straßen und Gehwege hinweisen. Insbesondere enthält die Satzung die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige näher bezeichnete Flächen räumen und streuen müssen.

Die Gehwege sollten werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. Anwohner die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Die Satzung der Räum- und Streupflicht kann auf der Homepage der Stadt Triberg unter www.triberg.de oder bei der Stadtverwaltung Triberg eingesehen beziehungsweise angefordert werden.